Am Bayerischen Leihverkehr können alle öffentlichen Bibliotheken ohne besondere Zulassung teilnehmen und am Ort nicht vorhandene Bücher und andere Medien bestellen.
Grundlage für die Teilnahme sind die Richtlinien für den Bayerischen Leihverkehr (RLBayLV) in der Fassung vom 1. Juli 2008 und die gelben Leihscheine mit dem Aufdruck „Bayerischer Leihverkehr“.
Unabhängig davon haben Bibliotheken, die über einen Internet-Zugang verfügen, auch die Möglichkeit, am Online-Leihverkehr teilzunehmen.
Richtlinien für den Bayerischen Leihverkehr (RLBayLV) 2008
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