Die Förderung von Investitionen für Bibliotheksbaumaßnahmen erfolgt mit dem Ziel, den Auf- und Ausbau leistungsfähiger öffentlicher Bibliotheken verschiedener Versorgungsstufen im Sinne des Landesentwicklungsprogramms zu unterstützen. Es handelt sich dabei um zweckgebundene freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Derzeit ist die Bibliotheksbauförderung ausgesetzt.
(Fördergrundlage: Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen / Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 28.12.1995, geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 7.12.2001).
Bibliotheksträger (Kommunen, Landkreise, Träger kirchlicher Büchereien)
Formblatt nach Muster 1 a zu Art. 44 BayHO.
30. April des jeweiligen Haushaltsjahres
Weitere Auskünfte zur Bibliotheksförderung erteilen die Landesfachstelle und die jeweils zuständige Fachstelle.
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