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    Förderung

    Bibliotheksbauförderung

     

    Die Förderung von Investitionen für Bibliotheksbaumaßnahmen erfolgt mit dem Ziel, den Auf- und Ausbau leistungsfähiger öffentlicher Bibliotheken verschiedener Versorgungsstufen im Sinne des Landesentwicklungsprogramms zu unterstützen. Es handelt sich dabei um zweckgebundene freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
    Derzeit ist die Bibliotheksbauförderung ausgesetzt.

    (Fördergrundlage: Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen / Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 28.12.1995, geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 7.12.2001).

    Förderfähige Investitionen im Rahmen der Bibliotheksbauförderung

    • Errichtung neuer Bibliotheksgebäude
    • Umbau oder Erweiterung bestehender Bibliotheksgebäude bzw. -räumlichkeiten
    • Einbau von Bibliotheksräumen in bestehende Gebäude (Neu- und Altbauten)
    • Erwerb eines Objektes und evtl. Umbaumaßnahmen

    Antragsteller

    Bibliotheksträger (Kommunen, Landkreise, Träger kirchlicher Büchereien)

    Allgemeine Fördervoraussetzungen

    • Allgemeine Zugänglichkeit
    • die Übernahme einer Versorgungsfunktion nach den Zielen des Landesentwicklungsprogramms muss nach Lage, Größe, Raumgestaltung sowie
    • vom Bestand und der personellen Ausstattung her möglich sein,
    • Mindestnutzfläche 150 qm
    • die zuwendungsfähigen Gesamtkosten müssen mindestens 100.000.- € betragen.

    Art und Umfang der Förderung

    • Festbetragsfinanzierung auf der Basis von Kostenpauschalen.
    • Die Förderhöchstsumme beträgt 250.000.- €. 

    Antragstellung

    • für kommunale Bibliotheken und Kreisbibliotheken bei der Staatlichen Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen bzw. ihren Außenstellen,
    • für Bibliotheken in kirchlicher Trägerschaft beim St. Michaelsbund e.V. bzw. dem Bayerischen Verband evangelischer Büchereien.

    Antragsformular

    Formblatt nach Muster 1 a zu Art. 44 BayHO.
     

    Einzureichende Unterlagen

    • Pläne mit Lageplan (zweifach)
    • Einrichtungspläne
    • Raumprogramm in Form einer Quadratmeterberechnung der einzelnen Nutzflächen
    • Kostenermittlung nach Muster 5 zu Art. 44 BayHO
    • Finanzierungsplan
    • Erläuterungsbericht nach Muster 6 zu Art. 44 BayHO
    • Flächenzusammenstellung nach Muster 6a zu Art. 44 BayHO

    Einreichungstermin

    30. April des jeweiligen Haushaltsjahres

     

    Weitere Auskünfte zur Bibliotheksförderung erteilen die Landesfachstelle und die jeweils zuständige Fachstelle.

    Bibliothekssoftware

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