
"Im Prinzip handelt es sich bei der Lobbyarbeit um die Interessenvertretung bei einem politischen Entscheidungsträger, und zwar – das ist der springende Punkt – in der Zeit zwischen den allgemeinen Wahlen …" (Ulla Wimmer; Lobbyarbeit für Bibliotheken: Politisch denken – strategisch handeln; 2000).
Der Begriff Lobbyarbeit stammt aus den USA im 19. Jahrhundert und rührt daher, dass die damit einhergehende Überzeugungsarbeit oft in den Fluren und Vorhallen der Sitzungsräume stattfand (Vorhalle = engl. Lobby).
Der Begriff ist bisweilen negativ besetzt und wird z.B. mit Vetternwirtschaft in
Verbindung gebracht, gerade weil sich Lobbyarbeit oft außerhalb von festgelegten Strukturen abspielt. Andererseits ist Lobbyarbeit ein Stück gelebte Demokratie und wird von der Politik sogar begrüßt, weil diese auf die spezifischen Informationen angewiesen ist. Lobbyisten verschaffen sich Aufmerksamkeit durch Anhörungen im Bundestag, Grundsatzpapiere oder auch Mitwirkung bei Gesetzesentwürfen und unterstützen dadurch die Entscheidungsträger bei anstehenden Beschlüssen. Letztere werten die Experteninformationen aus und filtern andererseits die Aspekte der offensichtlichen und einseitigen Interessenvertretung heraus.
Gemeinnützige Interessen müssen wirkungsvoll geäußert werden, damit sie neben starken Lobbygruppen genug Durchschlagkraft haben. In Bezug auf Bibliotheken sind moralische Bedenken leicht zu entkräften. Es handelt sich hierbei um öffentliche Einrichtungen, die den Zugang zu Bildung und Information ermöglichen und Lobbyarbeit ist ein schon seit langem verwendetes, sehr effektives Instrument der Öffentlichkeitsarbeit und Bibliothekspolitik.
Entscheidungen, die das Bibliothekswesen betreffen, werden auf allen politischen Ebenen gefällt, vom ehrenamtlichen Gemeinderat bis zur UNESCO. Auf jeder dieser Ebene gibt es bibliothekarische Verbände, die im Sinne des Bibliothekswesens tätig sind (z.B. BIB, dbv, BID, IFLA, EBLIDA).
ist, der Bibliothek einen guten Stand beim Träger zu verschaffen und möglichst gute Arbeitsbedingungen zu sichern. Alle Personen, die bibliotheksrelevante inhaltliche und finanzielle Entscheidungen treffen, gehören zur Zielgruppe der Lobbyarbeit. Dies sind auch Personen, die Einfluss auf eine Entscheidung nehmen oder solche, die Entscheidungen bzw. Meinungsbilder vorbereiten oder Sachverhalte prüfen – z.B. die Verwaltungen. Lobbyarbeit bedeutet folglich Personenarbeit, genauer den Umgang mit für die Bibliothek relevanten Menschen. Vgl. Machiavelli: "Egal um welche Sache es geht, es geht immer um Personen". Zudem ist mit Lobbyarbeit der langfristige Aufbau von Beziehungen und Netzen gemeint. Neben der Beziehungsarbeit geht es auch um wechselseitige Informationsweitergabe.
Zu beachten sind die Grenzen der Lobbyarbeit. Die Bibliothek ist in der Regel
Bestandteil der Verwaltung und darf insofern im Sinne der Gewaltenteilung nicht direkt auf die Politik einwirken. Die Interessenvertretung bei politischen
Entscheidungsträgern geschieht eher indirekt über Personen oder Personengruppen (Freundeskreise, Presse, prominente Bürger).
Lobbyarbeit (PDF)
Hinweise zur Lobbyarbeit (PDF)
Anlässlich der dbv-Mitgliederversammlung am 17.03.2010 in Leipzig sprach MdB Undine Kurth über die Erwartungen an die Lobbyarbeit für Bibliotheken und nannte neun wichtige Punkte, die es dabei zu beachten gilt.
Impulse 2011: Streitbar, sichtbar, machbar – Lobbyarbeit für Bibliotheken
gemeinsame Konferenz der Bibliotheksverbände, der Staatlichen Fachkonferenz der Fachstellen in Deutschland und der
ekz.bibliotheksservice
Lobbyarbeit nach dem PISA-Schock
Ein Kooperationsseminar der Fachkonferenz der Staatlichen Büchereistellen in Deutschland mit der ekz vom 9. bis 11. November 2005
Auf die Tagesordnung! - Lobbyarbeit für Bibliotheken
Beitrag zur Fachdiskussion des Goethe-Instituts
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