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    Jugendmedienschutz

    30.06.09

    Überarbeitete USK-Etiketten seit 1. Juni 2009

    Seit 1. April 2003 gilt in Deutschland ein neues Jugendschutzgesetz (JuSchG), welches vorschreibt, dass der Verkauf von Computerspielen an Kinder und Jugendliche nur dann zulässig ist, wenn das jeweilige Produkt durch die Oberste Jugendbehörde der Länder in Zusammenarbeit mit der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) geprüft und mit einer Alterskennzeichnung – sowohl auf der Hülle wie auf dem Datenträger - versehen ist.

    Sicher erinnern Sie sich daran, dass Bibliotheken aufgefordert waren, Altbestände mit Herstellungsdatum von vor dem 1. April 2003, die kein Siegel trugen, mittels der Datenbank der USK zu prüfen und selbst mit Etiketten zu bekleben. Die Original-Etiketten zum Bekleben lieferte die Firma Peter Haase in Zirndorf.

    Mit einem Schreiben der obersten Jugendbehörde der Länder vom 14. Dezember 2004 wurde bestimmt, dass Bibliotheken bis spätestens 31. Dezember 2009 alle Computerspiele gemäß Jugendschutzgesetz kennzeichnen müssen.

    Für Bibliotheken, die – was sicher kaum der Fall ist – noch Bestände zu bekleben haben, weisen wir letztmals auf die o.g. Frist hin.

    Die alten Kennzeichen wurden mit der Einführung des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2003 offiziell in Deutschland eingeführt. Im Sommer 2008 wurden die Kennzeichen im Rahmen der Jugendschutznovelle vergrößert. Mit Wirkung zum 1. Juni 2009 führt die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) neu gestaltete Alterskennzeichen ein. Die neuen Logos verbessern die optische Wahrnehmung der Altersfreigabe, indem sie die Alterszahl in den Vordergrund stellen.

    Die Einstufung "Ohne Altersbeschränkung" wird statt mit dem Kürzel "o. A." in Zukunft mit "ab 0" dargestellt. Das Kennzeichen "Keine Jugendfreigabe" wird in Zukunft statt mit dem Kürzel "k. J." mit "ab 18" auf die erforderliche Volljährigkeit hinweisen.

    Neu ist folglich nur die Gestaltung, die seit Juli 2008 gesetzlich vorgeschriebene Größe und Platzierung der Aufkleber bleiben erhalten. Die Kennzeichen im alten Design können noch bis 31. März 2010 verwendet werden.

    Die neu gestalteten Alterskennzeichen finden Sie auf der Website der  USK unter "Alterskennzeichen".

    Sollten Sie über noch zu beklebende Bestände verfügen, empfiehlt es sich, gleich die neuen Etiketten zu bestellen. Die Firma Peter Haase aus Zirndorf stellt diese wieder zur Verfügung:

    http://www.peter-haase.de/usk-etiketten.pdf

     

    Darüber hinaus soll die Altersfreigabe für Computerspiele mittelfristig auch auf Internetspiele (sogenannte Browser-Games) ausgeweitet werden.


    Von: Sabine Teigelkämper


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