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    Rechtliche Aspekte

    Urheberrecht und Copyright-Vermerk

    In Deutschland angemeldete Internetseiten unterliegen auch der deutschen Gesetzgebung. Diese spricht dem Ersteller einer Website automatisch die Urheberrechte an seinem Werk zu.


    Ein Copyright-Vermerk oder auch Urheberrechtshinweis nach anglo-amerikanischem Vorbild (© Rechteinhaber, Jahreszahl) ist nicht erforderlich. Er dient hauptsächlich dazu, bei nicht einwandfrei zuzuordnenden Inhalten auf den Urheber hinzuweisen. Die Datumsangabe lässt sich jedoch dazu nutzen, um die Aktualität der damit gekennzeichneten Seiten zu dokumentieren.

    Links

    Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Anbieter: Bundesministerium der Justiz)

     

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