
Wenn eine Bibliothek mehr als drei mal pro Jahr einen Auftrag an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilt, so ist sie zur Künstlersozialabgabe verpflichtet; ab vier Veranstaltungen pro Jahr wird folglich die Künstlersozialabgabe fällig. Veranstaltungen mit Kleinkünstlern und Autoren müssen dann an die Künstlersozialkasse (KSK), die für die Abwicklung zuständig ist, weitergemeldet werden. Letztere fordert die Künstlersozialabgabe von allen Institutionen ein, in denen künstlerische oder publizistische Werke bzw. Leistungen aufgeführt oder dargeboten werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Künstlersozialkasse und der downloadbaren Kurzinformation.
Ratsam ist es, sich zunächst bei der Gemeinde / Stadt zu erkundigen, ob die Zahlung für alle Kultur- und Bildungseinrichtungen zentral überwiesen wird und in diesem Fall für die Bibliothek die Einzelzahlung entfällt.
Nach Ablauf des Kalenderjahres oder bis zum 31. März des Folgejahres müssen Veranstalter die gesamten Honorare, die sie pro Jahr
an selbstständige Künstler oder Publizisten ausgezahlt haben, bei der Künstlersozialkasse melden (extra Meldeformulare gibt es bei der KSK). Diese erstellt dann die entsprechenden Abrechnungen.
Die Träger der Rentenversicherung überwachen die Entrichtung der Künstlersozialabgabe.
Für das Jahr 2008 wurde die Abgabe auf 4,9 Prozent festgesetzt.
Postanschrift
Künstlersozialkasse
26380 Wilhelmshaven
Hausadresse
Künstlersozialkasse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
Tel: 0 44 21 / 75 43 - 9
Fax: 0 44 21 / 75 43 - 7 11
E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
Homepage der Künstlersozialkasse
Allgemeine Informationen zur Künstlersozialabgabe inkl. Erhebungsbogen zur Prüfung
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