10. Mai 1933 - der Jahrestag der Bücherverbrennung bleibt aktuell

Ausstellungen, Lesungen und ein literarisches Quiz sind passende Aktionen des Gedenkens.

Michael Stacheder bei einer Lesung / © Stadtbücherei Bad Aibling

Michael Stacheder bei einer Lesung / © Stadtbücherei Bad Aibling

Bücherverbrennung / © SB Bad Aibling

Bücherverbrennung / © SB Bad Aibling

Nach dem Jubiläum "90 Jahre Bücherverbrennung" im Jahr 2023 scheint der diesjährige 91. Jahrestag eher unspektakulär. Allerdings ist für die Aktualität solcher Gedenktage weniger eine runde Zahl, sondern vielmehr die politische und gesellschaftliche Situation maßgeblich. In Anbetracht dessen ist es wichtiger denn je, an das einschneidende Ereignis zu erinnern, bei dem die Freiheit des Geistes quasi dem Feuer übergeben wurde.

Am 10. Mai 1933, kurz nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten, verbrannten diese die Bücher von Schriftstellerinnen und Schriftstellern sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in fast allen deutschen Universitätsstädten. Sie führten die fadenscheinige Begründung an, dass deren politische Gesinnung oder Abstammung nicht ins System passten. Betroffen waren u.a. Werke von Bertolt Brecht, Lion Feuchtwanger, Sigmund Freud, Erich Kästner, Irmgard Keun, Heinrich Mann, Erich Mühsam, Erich Maria Remarque, Anna Seghers, Ernst Toller, Kurt Tucholsky, Arnold und Stefan Zweig.

Einrichtungen, Initiativen und Vereine sind jährlich aufgerufen, anlässlich dieses markanten Datums an die kulturfeindliche Vernichtungsaktion zu erinnern. Dies ist einerseits möglich durch Ausstellungen zur Geschichte und zum heutigen Demokratieverständnis sowie kleine Medienpräsentationen. Andererseits natürlich durch Lesungen aus den Büchern von Autorinnen und Autoren, die die Nazis verfemt hatten. Besonders gehen die Lese-Aktionen unter die Haut, wenn sie vor Ort in der Bibliothek oder an geschichtsträchtigen Orten erlebbar sind. In den letzten Jahren haben sich zudem Online-Formate bewährt. Für Kinder und Jugendliche eignet sich ergänzend ein (digitales) Literatur Quiz zur Vermittlung.

Nutzen Sie den Gedenktag auch in diesem Jahr wieder, um ein Zeichen zu setzen, an die damals geächteten Autoren zu erinnern und die Demokratie zu stärken.

Nicht zuletzt sei daran erinnert, dass die Meinungs- und Informationsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland die verfassungsrechtliche Grundlage der Arbeit von Bibliotheken bildet. Diese halten einen politisch, weltanschaulich und religiös ausgewogenen Bestand vor, der eine freie Meinungsbildung erst ermöglicht.

Bibliotheken tun also gut daran, sich für ein „Nie wieder ist jetzt“ einzusetzen und bei diesem Aktionstag mitzuwirken.


Weitere Informationen:

Jahrestag der Bücherverbrennung: 10. Mai 1933 mit zahlreichen Materialien (OeBiB.de)

 

Top