Folgende Schutzmaßnahmen werden nach wie vor empfohlen:
• die Wahrung des Mindestabstands
• das freiwillige Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen
• freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion, Händewaschen, Lüften und Niesetikette)
Auch die einrichtungsbezogenen und organisatorischen Vorkehrungen (z.B. installierte Plexiglasabtrennungen) bieten einen guten Schutz.
Seit 3. April 2022 waren alle verpflichtenden Zugangsbeschränkungen für öffentliche Bibliotheken entfallen.
Die Isolationspflicht ist seit 16.11.2022 aufgehoben. Die AV Corona-Schutzmaßnahmen ist bis 28.2.23 gültig. Ab dem 1.3. wird der Umgang mit einer Infektion lt. Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege nun vollständig in die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und der jeweiligen Einrichtungen gelegt.
Ganz allgemein gilt: Wer sich krank fühlt und/oder positiv auf das Coronavirus getestet wurde, bleibt am besten zuhause. Eine freiwillige Selbstisolation wird weiterhin empfohlen. Außerdem sollten unnötige Kontakte zu anderen Personen gemieden und auf den Besuch öffentlicher Veranstaltungen und der Gastronomie verzichtet werden.
Die bundesweite Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde zum 2. Februar 2023 aufgehoben. Am 7. April enden alle staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen, die durch das Infektionsschutzgesetz geregelt sind.
Weitere Informationen:
17. BayIfSMV (vom 30.9., gültig bis 07.04.2023)
Verordnung zur Änderung der 17. BayIfSMV (BayMBl. vom 9. Februar 2023)