Aktion Mensch: Förderaktion "#1BarriereWeniger"

Mit einem gemeinnützigen Partner der Aktion Mensch können u.a. öffentl. Einrichtungen bis zu 5.000 Euro für ein Projekt beantragen.

Barrierefreiheit / © BSB - H.-R. Schulz

Barrierefreiheit / © BSB - H.-R. Schulz

Mit der Förderaktion „#1BarriereWeniger“ unterstützt die Aktion Mensch Initiativen, die die unmittelbare Nachbarschaft barrierefreier machen. Gemeinsam mit einem gemeinnützigen Partner der Aktion Mensch können u.a. öffentliche Einrichtungen bis zu 5.000 Euro für ein Projekt beantragen. Erforderlich ist eine gemeinsame Zielgruppe, für die das direkte öffentliche Umfeld barrierefreier gestaltet wird.

Die Bewerbungsfrist endet am 28.02.2023.

Gefördert werden Maßnahmen zur baulichen (z.B. barrierefreie Rampe), technischen (z.B. sprechender Aufzug) und digitalen / medialen Barrierefreiheit (z.B. Dokumente in Leichter Sprache auf der Website) sowie barrierefreie Veranstaltungen (z.B. Gebärdendolmetscher, Induktionsschleife).

Die Durchführung muss in Kooperation mit einem der gemeinnützigen Projekt-Partner von Aktion Mensch (=> bitte eruieren) erfolgen. Dieser beantragt auch den Zuschuss.

Beantragsberechtigte Förder-Partner sind freie, gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland, u.a.: Vereine, Stiftungen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH),    Unternehmergesellschaften (gUG), Kirchen, Genossenschaften.

Vorgehen

1. Idee entwickeln

Barrieren im Umfeld erkennen, Menschen mit Behinderung ansprechen oder ein neues Angebot entwickeln
Infoblatt Barrierefreiheit und Inklusion (PDF)

2. Gemeinnützigen Projekt-Partner finden

Einen antragsberechtigten Projekt-Partner in der Nähe suchen und die Idee vorstellen. Wichtig ist es, eine ähnliche Zielgruppe anzusprechen, z.B. Menschen im Rollstuhl, die einen barrierefreiehnen Zugang benötigen (=> an einen lokalen Träger aus der Behindertenhilfe wenden)

Für Gehörlose Veranstaltungen in Gebärdensprache dolmetschen lassen? (=> Gehörlosenverein der Stadt ansprechen)
 
3. Zuschuss von 5.000 Euro über den Projekt-Partner beantragen

Die Antragstellung für den Zuschuss ist ausschließlich über den gemeinnützigen Projekt-Partner möglich.  Er kann bis zu 5.000 Euro für ein gemeinsames Projekt beantragen.

4. Loslegen und Wirkung zeigen

Nach Genehmigung des Zuschusses bleiben 12 Monate Zeit, um die gemeinsame Aktion umzusetzen. Wenn die Barriere(n) erfolgreich beseitigt sind, sind die Fördernehmer aufgerufen, ein öffentlichkeitswirksames Zeichen dort zu setzen, wo das Vorhaben Wirkung zeigt – mit dem #1BarriereWeniger-Label. Über die Aktion Mensch-Karte wird das erfolgreiche Projekt sichtbar gemacht.

Kontakt:
Team Förderung unter der Tel.-Nr.: +49 228 2092-5555 oder per E-Mail an: foerderung@aktion-mensch.de


Übrigens bietet auch die Landesfachstelle am 09.02.2023 von 9:00 bis 12:00 Uhr eine Online-Fortbildung zum Thema "Alles inklusive!" an. Darin wird es um Barrierefreiheit, Zugänglichkeit und Inklusion in Bibliotheken gehen.

Weitere Informationen:

Überblicksseite zum Förderprogramm mit vielen hilfreichen Materialien

Aktion-Mensch-Karte
 

 

 

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