Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 19.7.22 die 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um weitere vier Wochen bis zum 20. August 22 verlängert. Die Hospitalisierung sei "beherrschbar stabil", sagte Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU) bei der Kabinetts-Pressekonferenz.
Folgende Schutzmaßnahmen werden empfohlen:
• die Wahrung des Mindestabstands
• das freiwillige Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen
• freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion, Händewaschen, Lüften und Niesetikette)
Auch die einrichtungsbezogenen und organisatorischen Vorkehrungen (z.B. installierte Plexiglasabtrennungen) bieten einen guten Schutz.
=> Bitte sprechen Sie Ihr Vorgehen mit dem lokalen Träger und/oder der Kreisbehörde ab.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek erläuterte: „Klar ist auch: Die FFP2-Maske besitzt eine höhere Schutzwirkung. Wir empfehlen weiterhin, überall dort auf FFP2-Masken zu setzen, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Aber auch medizinische Masken bieten bei durchgehend korrektem Tragen einen Schutz. Von entscheidender Bedeutung für den Schutz ist auch, dass die Maske die richtige Größe und Passform hat. Wir prüfen weiterhin kontinuierlich, ob und welche Regelungen erforderlich sind, und behalten uns vor, bei geänderter pandemischer Lage unsere Regelungen an die jeweilige Situation anzupassen.“
Seit 3. April 2022 waren alle verpflichtenden Zugangsbeschränkungen für öffentliche Bibliotheken entfallen. Bislang bestehende Regeln wie 3G für den Zutritt und 2G für Veranstaltungen waren seit diesem Zeitpunkt aufgehoben.
Weitere Informationen:
16. BayIfSMV (vom 1. April; gültig bis 20.08.2022)
PM des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 28.6.2022