Beunruhigende Ergebnisse der aktuellen IGLU-Studie 2021

Es ist wichtig, Bibliotheken in Bildungslandschaften als Partner der Leseförderung zu verankern, um den Trend zu stoppen.

Leseförderung / © BSB - H.-R. Schulz

Leseförderung / © BSB - H.-R. Schulz

Die Lesefähigkeit hat sich noch weiter verschlechtert: Rund 25 Prozent der Viertklässlerinnen und Viertklässler in Deutschland verfügt nicht über ausreichende Lesekompetenz. Das zeigen die Ergebnisse der Internationalen Grundschul-Lese-Untersuchung (IGLU) 2021, die am 16.5.23 in Berlin vorgestellt wurden. Damit kann fast jedes vierte Kind nicht richtig lesen, wenn es auf eine weiterführende Schule geht.

Dazu Volker Heller, Bundesvorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv):
"Die Ergebnisse der IGLU-Studie sind besorgniserregend, vor allem, weil wir seit Jahren einen Abwärtstrend bei der Lesefähigkeit der Grundschulkinder sehen. Leseförderung beginnt nicht erst in der Schule, sondern muss so früh wie möglich systematisch, flächendeckend und professionell umgesetzt werden. Dafür braucht es neben den Eltern uns alle: Kitas, Schulen, Ehrenamtliche, Initiativen und außerschulische Bildungspartner wie Bibliotheken, die Kinder frühzeitig für das Lesen begeistern und im Lernprozess unterstützen. Leseförderung muss endlich bildungspolitisch höchste Priorität bekommen. Sie braucht einen rechtlichen Rahmen für verbindliche Kooperationen, abgestimmte Bildungspläne sowie ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen. Nur so ermöglichen wir Kindern einen guten Start für ihren Bildungsweg."

Die Leseförderung ist eine Kernaufgabe der Öffentlichen Bibliotheken. Als wichtige Säule in vernetzten lokalen Bildungslandschaften leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Sprach- und Lesekompetenz von Kindern und Jugendlichen. Für Familien, Kitas und Grundschulen bieten sie Lesemedien, Lehr- und Lernmaterial an, stellen Bücherboxen zur Verfügung und veranstalten Vorlesenachmittage und Bilderbuchkinos.

Weitere Informationen:
Ergebnisse der IGLU-Studie 2021

Pressemitteilung der Stiftung Lesen (16.5.23)

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