#BuchistBuch: Gleiches Recht für E-Books in Bibliotheken

Der dbv fordert mit Nachdruck, dass eine Regelung für den Verleih von E-Books in das Urhebergesetz aufgenommen wird.

E-Medien / © BSB - H.-R. Schulz

E-Medien / © BSB - H.-R. Schulz

Gerade in Krisenzeiten, in denen viele Menschen von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit betroffen sind, Schüler*innen und Studierende Schulen und Hochschulen nur eingeschränkt besuchen können, bieten Bibliotheken die notwendige Versorgung mit Informationen und Medien sowie die Unterstützung für die digitale, soziale und kulturelle Teilhabe aller. Sie tragen zur Verwirklichung von Chancengleichheit und zum lebensbegleitenden Lernen bei und stehen für inklusive Bildung.

Mit großer Besorgnis beobachtet der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) die seit Jahren anhaltende Stagnation bei der dringend notwendigen gesetzlichen Regelung zum Verleih von E-Books durch Bibliotheken. Zum „International Read an eBook Day“ am vergangenen 18. September forderte der dbv mit Nachdruck, dass eine Regelung für den Verleih von E-Books durch Bibliotheken in das Urhebergesetz aufgenommen werden soll – und zwar im Rahmen der bis Juni 2021 zu erfolgenden Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie (DSM-RL).

Dabei beruft sich der dbv auf den Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018, in dem sich die Bundesregierung wie folgt verpflichtet: „Bibliotheken sollten auch im digitalen Zeitalter ihre zentralen Funktionen für Bildung und Kultur erfüllen können. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Bibliotheksnutzer*innen unter Wahrung der Vertragsfreiheit ein noch besserer Zugang zum Repertoire von E-Books ermöglicht wird.“

Anders als bei gedruckten Büchern, die sofort von Bibliotheken für den Verleih erworben werden können, werden aktuelle E-Book-Titel von den Verlagen bis zu einem Jahr für Bibliotheken gesperrt (sogenanntes „Windowing“). Die Folge: Bevölkerungsschichten, die auf öffentliche Bibliotheken angewiesen sind, werden von diesen Werken ausgeschlossen, was eine weitere Verbreiterung der digitalen Spaltung zur Folge hat.

Zudem haben sich digitale Angebote wie E-Medien gerade während des durch die Pandemie bedingten Lockdowns, als Bibliotheken schließen mussten, als unverzichtbar erwiesen.

Der dbv ist schon sehr lange mit diesem Thema befasst, das Positionspapier „Gleichstellung von gedruckten Büchern und E-Books. Positionspapier des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V.“ wurde beispielsweise bereits im Oktober 2012 veröffentlicht.
Auch die europaweite Kampagne „Right to e-read“, mit dem von Bibliotheken gerne verwendeten Online-Button, stand unter der Schirmherrschaft des dbv. Der Deutsche Bibliotheksverband wird sich in dieser Sache  engagieren, bis eine akzeptable Regelung erreicht ist.

Zum Hintergrund
Öffentlich zugängliche Bibliotheken haben als öffentlich finanzierte Kultur- und Bildungseinrichtungen einen breiten Informations- und Bildungsauftrag. Sie werden aus Steuergeldern finanziert, um als Infrastruktureinrichtungen dabei zu helfen, Chancengleichheit und echte Teilhabe für die Bevölkerung herzustellen. Öffentliche Bibliotheken sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Der komplexe Auftrag, den Bibliotheken tagtäglich umsetzen, liegt in der möglichst umfassenden, neutralen, sich aus dem öffentlichen Auftrag ergebenden und alleine nach fachlichen Kriterien bestimmten Informationsbereitstellung und in gleicher Zugangsmöglichkeit zu außerschulischer Bildung für die gesamte Bevölkerung. Für analoge Werke ist der Verleih durch öffentlich zugängliche Bibliotheken im Urheberrecht gesetzlich in § 27, Abs. 2 geregelt.

Weitere Informationen zum Thema:

E-Books in Bibliotheken (Website-Rubrik des dbv)

Kampagnenseite #BuchistBuch: Gleiches Recht für E-Books in Bibliotheken

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