Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert in öffentlichen Gebäuden die Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischer (RLT) Anlagen zugunsten eines besseren Infektionsschutzes.
Die Maßnahmen sollen dazu dienen, das Infektionsrisiko ausgehend von potenziell virusbeladenen Aerosolen durch unzureichende Lüftung in geschlossenen Räumen zu senken.
Für entsprechende Vorhaben können u. a. Kommunen, Länder sowie Hochschulen einen Zuschuss von bis zu 40% der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 Euro erhalten.
Als Bagatellgrenze, ab der eine Förderung für Filtermaßnahmen und Maßnahmen zur Erhöhung des Frischluftanteils gewährt werden kann, gelten förderfähige Ausgaben in Höhe von 2.000 Euro. Für Umbauten an der RLT-Anlage erhöht sich die Bagatellgrenze auf förderfähige Ausgaben von 15.000 Euro.
Die Ausschreibung endet mit der Ausschöpfung der bereitgestellten finanziellen Ressourcen, spätestens am 31. Dezember 2021.
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie (bereitgestellt auf dem Bibliotheksportal)