Bibliotheken können nach dem gemeinsamen Bund/Länder-Beschluss am 15.04.2020 unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts, Vermeidung von Warteschlangen und Wahrung des Abstands von 1,5 bis 2 m geöffnet werden. Welche Bibliothekssparte zu welchem Zeitpunkt öffnen kann, ist in den einzelnen Verordnungen der Bundesländer festgelegt.
Darüber hinaus sind viele Detailfragen mit dem Träger vor Ort zu klären, die z.B. bauliche, räumliche, finanzielle oder nachfragebezogene Rahmenbedingungen betreffen. Voraussetzung für die Wiedereröffnung ist die strikte Umsetzung von Maßnahmen zur Einhaltung von Hygienestandards, Kontaktbeschränkungen, Zugangsbeschränkungen und damit Angebotsbeschränkungen.
Der dbv hat in einer Empfehlungsliste Punkte zusammengestellt, die als Anregung verstanden werden sollen. Sie müssen individuell überprüft und in einem lokalen Konzept bzw. Hygieneplan bedarfsgerecht festgelegt werden. Für Ihre Rückmeldungen und weitere Hinweise, auch auf Ihre Hygienepläne, die als gute Praxis für andere dienen können, sind wir dankbar: dbv@bibliotheksverband.de.
Bleiben Sie zuversichtlich!
Die Empfehlungen des dbv sowie die Länderverordnungen finden Sie auf unserer Website unter
www.bibliotheksverband.de/dbv/themen/coronavirus/wiedereroeffnungen.html
Checkliste Wiedereröffnung mit Tipps aus anderen Bundesländern (LFS)