Deutsche Bibliotheksstatistik: Ab 2021 auch Virtuelle Besuche zählen lassen

Die Bibliotheken haben in den letzten Jahren ihre digitalen Angebote stark erweitert.

Viele ihrer Bibliothekskunden benutzen und entleihen die Medien nicht nur real in der Bibliothek, sondern sie nutzen die Medien über das Internet. Dies wird gerade während der Pandemie besonders beansprucht und geschätzt.

Statistik sollte alle Zugänge abbilden, die von den Bürgern genutzt werden. Die Bibliotheken müssen ihren Trägern mittels statistischer Auswertungen darlegen, wie sich die teils hohen Investitionen in digitale Angebote ausgewirkt haben. Deshalb ist es sehr wichtig, nicht nur die Besuche in den Räumen der Bibliothek, sondern auch die virtuellen Besuche zu zählen. Dafür wurde nun ein neues Zählverfahren entwickelt, getestet und freigegeben. Alle öffentlichen Bibliotheken können sich ab sofort dafür anmelden, um es für das Berichtsjahr 2021 zu nutzen.

Gezählt werden die Visits, also die Besuche, auf allen von der Bibliothek angegeben Websites. Dies sind die Bibliothekswebsite, der WebOPAC, der mobile OPAC und weitere Angebote.
Vom HBZ, das die Deutsche Bibliotheksstatistik verantwortet, wurde die Firma INFOnline mit der einheitlichen Zählung beauftragt. In den letzten Jahren wurde gemeinsam das Verfahren „INFOnline Measurement anonymous“ entwickelt, das alle rechtlichen Anforderungen entspricht und auch die IT-Sicherheit gewährleistet. Personenbezogene Daten werden nur anonymisiert und nur auf Servern in Deutschland verarbeitet.

Bibliotheken, die ihre Visits zählen lassen möchten, gehen wie folgt vor:

  • Information aufrufen über das Verfahren im DBS-Wiki inkl. Mustervertrag, Service- und Leistungsbeschreibung
  • Anmelden bei der DBS im Online-Zugang mit DBS-ID + Kennwort unter dem Menüpunkt „Teilnahmebestätigung Zählung der Visits ab 2021”
  • Sie erhalten dann einen Zugang zu den Vertragsinformationen „INFOnline Measurement anonymous” unter https://dbs.infonline.de/ . Dort findet man die TOM (Technische und organisatorische Maßnahmen), die mit den Administratoren und den Datenschutzbeauftragten der Kommune abzustimmen sind.
  • Abschluss eines Nutzungsvertrags mit INFOnline
  • Einbau von „Zählschnipseln“ in den verschiedenen Websites
  • Bibliotheken können dann jederzeit auf die Auswertungen ihrer Bibliothek zugreifen.

Die für die DBS-Zählung benötigte Grundausstattung ist für die Bibliotheken kostenlos.
INFOnline bietet auch erweiterte Auswertungstools, die gegen Aufpreis erhältlich sind.

Da dieses mehrstufige Verfahren einige Zeit benötigt, werden die ab dem Zeitpunkt des Starts gemessenen Werte auf das Berichtsjahr 2021 hochgerechnet.

Für Rückfragen steht das DBS-Team beim HBZ zur Verfügung unter dbs@hbz.nrw.de. Bitte geben Sie bei Fragen immer Ihre DBS-ID an.

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