Die 17. BayIfSMV gilt weiterhin, Isolationspflicht seit 16.11.22 aufgehoben

Die in Bayern geltenden Verhaltensempfehlungen bestehen unverändert fort.

Die Isolationspflicht aufgrund einer SARS-CoV-2 Infektion ist aufgehoben. Stattdessen sind Schutzmaßnahmen einzuhalten, die in der Allgemeinverfügung Corona-Schutzmaßnahmen festgelegt sind. Diese wurde bis zum 28.2.2023 verlängert.

Positiv getestete Personen sind verpflichtet, außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen (Ausnahmen dazu finden Sie in der Allgemeinverfügung).

Diese Schutzmaßnahme endet frühestens nach Ablauf von fünf Tagen nach Erstnachweis des Erregers sowie Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden, spätestens jedoch nach Ablauf von zehn Tagen.

Die Regelung gilt hinsichtlich Bibliotheken intern am Arbeitsplatz und für den Aufenthalt vor Ort.

Wie bei anderen Erkrankungen auch, sollte wer sich krank fühlt, zuhause bleiben.

Es empfiehlt sich, für Mitarbeitende Homeoffice und für corona-positive Nutzer*innen digitale Services anzubieten.

Positiv getesteten Mitarbeiter*innen wird empfohlen, sich mit ihrem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeit zu klären, zuhause zu arbeiten. Außerdem sollte es für Kund*innen selbstverständlich sein, unnötige Kontakte zu anderen Personen zu vermeiden und auf den Besuch öffentlicher Veranstaltungen sowie der Gastronomie zu verzichten.

=> Bitte sprechen Sie Ihr Vorgehen in der Bibliothek mit dem lokalen Träger und/oder der Kreisbehörde ab.


Folgende Schutzmaßnahmen werden nach wie vor empfohlen:

•    die Wahrung des Mindestabstands
•    das freiwillige Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen
•    freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion, Händewaschen, Lüften und Niesetikette)

Auch die einrichtungsbezogenen und organisatorischen Vorkehrungen (z.B. installierte Plexiglasabtrennungen) bieten einen guten Schutz.

Das neue Bundesinfektionsschutzgesetz wurde am 8. September 2022 vom Bundestag beschlossen und am 16.9. vom Bundesrat verabschiedet. Es gilt seit 1. Oktober 2022. Beginnend mit diesem Datum können die Länder neue Beschlüsse fassen. Das Länderstufenkonzept beinhaltet auch die Möglichkeit, wieder strengere Maßnahmen anzuordnen - unter anderem eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen.

Seit 3. April 2022 waren alle verpflichtenden Zugangsbeschränkungen für öffentliche Bibliotheken entfallen.

Weitere Informationen:

17. BayIfSMV (vom 30.9.2023)
Allgemeinverfügung Corona-Schutzmaßnahmen  

Verlängerung dito
Corona-Seite des Bürgerbeauftragten

Top