Förderprogramm "Reparieren statt Wegwerfen"

Seit Dezember 2024 können ehrenamtliche Initiativen, die Reparaturen defekter Produkte ermöglichen, eine eigene Förderung beantragen.

Repair-Café - Fahrradreparatur / © Heike Scharm von Scharmantes Design

Repair-Café - Fahrradreparatur / © Heike Scharm von Scharmantes Design

Repair-Café - Löten / © Heike Scharm von Scharmantes Design

Repair-Café - Löten / © Heike Scharm von Scharmantes Design

Förderung von Repair-Cafés

Häufig werden auch in öffentlichen Bibliotheken Repair-Cafés durchgeführt. Gemeinsam mit kooperierenden Inititiativen und Vereinen können Bibliotheken nun die Möglichkeit einer Förderung prüfen. Mittel aus dem Förderprogramm "Reparieren statt Wegwerfen", der ersten Bundesförderung dieser Art, ermöglichen es, neue Maschinen, Werkzeuge oder Ausstattung anzuschaffen.

Das Bundesumweltministerium (BMUV) möchte auf diese Weise Vereine und Initiativen stärken, die Verbraucherinnen und Verbraucher dabei unterstützen, ihre Produkte zu reparieren anstatt sie vorzeitig zu entsorgen und neu zu kaufen. 

In der ersten Förderrunde des Programms können sich zunächst all jene Reparaturinitiativen bewerben, die als gemeinnützige Vereine organisiert sind. Jede gemeinnützige Reparatur-Initiative kann einmalig eine Förderung von bis zu 3.000 Euro beantragen. Die aktuelle Förderung läuft bis Anfang 2026. Im Jahr 2025 soll auch eine Förderrunde für andere Reparatur-Initiativen gestartet werden, die nicht als Vereine organisiert sind.

Pressemeldung des BMUV

Antragstellung über die anstiftung

Reparatur-Initiativen in gemeinnütziger Trägerschaft können über die anstiftung das besagte Fördergeld des BMUV von bis zu 3000 Euro für Werkzeuge, Fortbildungen und andere Maßnahmen zum Betrieb ihres Reparaturcafés beantragen. Die Antragstellung erfolgt digital über die Plattform www.reparatur-initiativen.de – die ersten Anträge sind bereits eingegangen und bewilligt, zahlreiche weitere in Arbeit. Anträge können noch bis zum 24. Februar 2025 eingereicht werden. 

Weitere Informationen zur Förderung


INFO-WEBINAR zur Antragstellung:

Mittwoch, 8. Januar 2025, 19-21 Uhr
Online via Zoom
Zur Anmeldung

Was kann konkret gefördert werden?

Gefördert werden Projekte von Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten: durch bessere Ausstattung (Investitionen), Information, Qualifikation, Erhalt und Fortbetrieb der Einrichtungen. Förderfähig sind vorrangig investive Maßnahmen zur Beschaffung von Geräten und Maschinen, Werkzeugen, Ausstattung, Materialien und Verbrauchsmaterialien sowie von vergleichbaren Gegenständen. Ergänzend sind Ausgaben für den Unterhalt von Räumlichkeiten und die Durchführung von Veranstaltungen sowie für Qualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Reparateurinnen und Reparateure, Organisatorinnen und Organisatoren förderfähig.

Bayerisches Förderprogramm

Zusätzlich ist auf Ebene der Bundesländer einiges in Bewegung, in Bayern beispielsweise ist ebenfalls ein Förderprogramm für Reparaturcafés angelaufen.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) fördert nicht-gewerbliche Reparaturinitiativen. Repair-Cafés können jeweils bis zu 3.000 Euro pro Jahr erhalten. Die Antragsfrist für das Kalenderjahr 2025 ist bereits abgelaufen. Für das Förderjahr 2026 ist Antragsfrist der 01. Oktober 2025

Zur bayerischen Förderseite mit allen Informationen

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