Förderprogramm „Neustart Kultur”

Zur Unterstützung der Deutschen Kultur- und Literaturlandschaft fördert der Literaturfonds Sondermaßnahmen für 2020 und 2021 im Rahmen des von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderten Programms „Neustart Kultur”.

Veranstaltungsraum / © Bibliothek Markt Höchberg

Veranstaltungsraum / © Bibliothek Markt Höchberg

Hierzu werden zwei Förderprogramme angeboten, die sich an Institutionen, explizit  auch Bibliotheken richten, um Autor*innen ein Publikum im Rahmen verschiedener Veranstaltungen bieten zu können.

 

Tausende literarische (Wieder-)Begegnungen mit Autorinnen und Autoren

Die derzeitige Situation beschränkt Kulturprogramme auf ein Minimum und deshalb werden  sie mit diesen Sondermitteln unterstützt.  Die Veranstaltung sollte einen literarischen Schwerpunkt aufweisen. Gefördert werden kann mit einem Betrag von max. 1.000 Euro pro Autorin oder Autor (500 Euro plus ggf. MwSt. für Honorar, dazu Reise- und Übernachtungskosten). Es sind auch Einzelveranstaltungen mit mehreren Autorinnen und Autoren denkbar, in diesem Fall können entsprechend höhere Summen beantragt werden. In begründeten Fällen können auch Mittel für die in der aktuellen Pandemiesituation zur Realisierung der Veranstaltung erforderliche Technik beantragt werden.

Der Antrag muss folgendes enthalten:

  • die gültige Satzung oder ein vergleichbares Dokument, Handels-/Vereinsregisterauszug
  • eine Skizze des Vorhabens
  • einen Finanzierungsplan
  • das ausgefüllte Formblatt 1 (Einzelveranstaltung) oder  Formblatt 2 (für Programmpakete)

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs, jedoch nur dann, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Auch die erzwungene Verlagerung der Veranstaltung in digitale Formate oder eine Mischveranstaltung ist möglich und kann gefördert werden.

 

Digitales interaktives Programm für Kinder und Jugendliche

Da sich besonders die Gruppe Kinder und Jugend vorwiegend digital beschäftigt, wird das zweite Förderprogramm seinen Schwerpunkt darauf setzen. Ein vergleichbares Angebot für Bibliotheken ist „Total digital!“, das bereits rege Beteiligung zeigt. Antragsberechtigt sind Bibliotheken und vergleichbare Einrichtungen der Literaturvermittlung und der außerschulischen Bildungsarbeit. Gefördert werden Projekte zur digitalen, interaktiven literarischen Bildung, wobei dies bewusst offen für vielfältige, auch zielgruppenspezifische Ansätze zu verstehen ist.

Vorhaben können bis zu einer Gesamthöhe von maximal 15.000 Euro gefördert werden. Beantragt werden können sämtliche zur Realisierung des Vorhabens notwendigen Kosten.

Der Deutsche Literaturfonds möchte mithilfe der Sondermittel nachhaltige Projekte fördern, die auch nach Ende des Förderzeitraums fortgeführt werden. Das Programm wird mit Unterstützung des Deutschen Bibliotheksverbands realisiert.

Der Antrag muss enthalten:

  • die gültige Satzung oder ein vergleichbares Dokument, Handels-/Vereinsregisterauszug
  • eine Skizze des Vorhabens
  • ggfls. eine Liste der Kooperationspartner, jeweils mit Einverständniserklärung
  • einen Finanzierungsplan
  • das ausgefüllte Formblatt Nr. 3

 

Ab 31. Juli 2020 können die Anträge für die erläuterten Förderprogramme eingereicht werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs, jedoch nur dann, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Daher lohnt es sich, schnell zu sein.

Der Antrag ist an den Deutschen Literaturfonds zu richten, er kann mit allen Unterlagen in digitaler Form an NK_Begegnung@deutscher-literaturfonds.de geschickt werden.

Alle Informationen auf der Website zu Neustart Kultur (Deutscher Literaturfonds) und der Bunderegierung für Kultur und Medien.

Fragen zum Projekt beantwortet beim Deutschen Bibliotheksverband e.V. Frau Seifert, Tel.: 030/6449899-24 oder per Email

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