Nachdem bekannt wurde, dass öffentliche Bibliotheken ab 11.5. wieder öffnen dürfen, und nach den ersten Details in der vierten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurden diese Handlungsempfehlungen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege abgestimmt. Es wird keinen Stufenplan geben, dieses Konzept ist bis auf weiteres gültig:
Handlungsempfehlungen des Ministeriums (1. Fassung, Stand: 11.5.20)
Handlungsempfehlungen des Ministeriums (Aktualisierung und mögliche Optionen der Lockerung, Stand: 1.7.20)
Zum Punkt Quarantäne für Medien wurden keine Aussagen gemacht. Die Meinungen dazu sind unterschiedlich.
Im Allgemeinen sind humane Coronaviren nicht besonders stabil auf trockenen Oberflächen. Dem Bundesamt für Risikobewertung (BfR) sind bisher keine Infektionen mit SARS-CoV-2 über diesen Übertragungsweg bekannt. In der Regel erfolgt die Inaktivierung in getrocknetem Zustand innerhalb von Stunden bis einigen Tagen.
Um sich vor Virusübertragungen über kontaminierte Oberflächen zu schützen, ist es wichtig, die allgemeinen Regeln der Alltagshygiene wie regelmäßiges Händewaschen und Fernhalten der Hände aus dem Gesicht zu beachten.
Bitte machen Sie sich lokal kundig, welche Vorgaben Sie einhalten müssen.
Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der "Wiedereröffnung" Ihrer Bibliothek. Ihre Kund*innen und Benutzer*innen werden sehr erleichtert und froh sein.
Weitere Informationen:
Siebte bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (aktualisiert)