KULTUR.GEMEINSCHAFTEN: Kompetenzen, Köpfe, Kooperationen - Förderprogramm von Bund und Ländern

Das Förderprogramm unterstützt Kultureinrichtungen und kulturelle Träger beim Aufbau eines digital gestützten Austauschs mit ihrem Publikum.

Förderprojekt KULTUR.GEMEINSCHAFTEN (www.kulturgemeinschaften.de)

Förderprojekt KULTUR.GEMEINSCHAFTEN (www.kulturgemeinschaften.de)

Eine Bewerbung ist ab dem 16. August 2021 unter WWW.KULTURGEMEINSCHAFTEN.DE möglich. Die Antragsfrist endet am 24. September 2021 (Mitternacht). Mit elf Millionen Euro fördern Bund und Länder die digitale Qualifizierung und Transformation in zweiter Runde.

KULTUR.GEMEINSCHAFTEN: Kompetenzen, Köpfe, Kooperationen ermöglicht die Schulung und Ausbildung in den geförderten Einrichtungen. Sogenannte Transformationsagent*innen begleiten die Weiterentwicklung digitaler Kompetenzen und Kapazitäten vor Ort. Darüber hinaus werden Einrichtungen bei der Technikbeschaffung, der Produktion digitaler Inhalte und beim Aufbau lokaler und regionaler Verbundpartnerschaften unterstützt. Die Vernetzung dient dem Wissens- und Erfahrungsaustausch der Einrichtungen sowie der gemeinsamen Nutzung von Kompetenzen, Infrastrukturen und digitalen Anwendungen.

Das Programm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN: Kompetenzen, Köpfe, Kooperationen knüpft an die Erfahrungen aus dem ersten Förderprogramm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN an, bei dem sich 2020 insgesamt 667 Einrichtungen beworben hatten. Finanziert wird es vom Bund mit zehn Millionen Euro aus dem Zukunftspaket NEUSTART KULTUR und einer Million Euro von der Ländergemeinschaft. Verwaltung und Umsetzung sind bei der Kulturstiftung der Länder angesiedelt.

Das Förderprogramm zusammengefasst:

Zielsetzung
KULTUR.GEMEINSCHAFTEN: Kompetenzen, Köpfe, Kooperationen unterstützt insbesondere kleinere Kultureinrichtungen, welche als Zielsetzung die kulturelle Bildungsarbeit verfolgen, bei der Umsetzung von digitalen Projekten.

Wer?
Bibliotheken und andere Kultureinrichtungen können die Förderung als einzelne Einrichtung beantragen. Mehrere Institutionen (z.B. Bibliothek, Museum, Theater) können sich auch zusammenschließen und gemeinsam im Verbund an den Projektträger herantreten. Der Zusammenschluss darf auch überregional sein.

Was wird gefördert?
Alles, was an technischer Ausstattung zur kulturellen Produktion benötigt wird, also z.B. Kamera, Mikrofon, Bildbearbeitungs- oder Schneideprogramm. Wenn sich mehrere Einrichtungen zusammen bewerben, kann ein gemeinsamer Pool aufgebaut werden.

Gefördert werden auch Autorenhonorare und freiberufliche Dienstleistungen.

Mögliche Projekte:

  • Startausrüstung, um Videoclips herstellen zu können
  • Podcasts bei Besuch einer Gedenkstätte, kulturellen Einrichtung
  • Online-Lesungen, Streaming-Veranstaltungen
  • Digitale Workshops und Werkstätten zur Vermittlung digitaler Kompetenzen uvm.

=> Insgesamt sollten zwei Produktionen innerhalb des Antragzeitraums umgesetzt werden

Kosten
Gefördert werden Projekte ab 5.000 Euro bis 50.000 Euro; die Einrichtungen müssen 10% Eigenanteil erbringen, das können auch Drittmittel sein. Der Eigenanteil kann ebenso durch Eigenleistung (technisches Know-How vor Ort) erbracht werden.

Kontakt
Team KULTUR.GEMEINSCHAFTEN bei der Kulturstiftung der Länder
Lützowplatz 9, 10785 Berlin
Tel.: +49 30 8936 35-60
E-Mail: kontakt@kulturgemeinschaften.de

Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters zum Programm: „Mit der neuen Runde des Digitalisierungsprogramms KULTUR.GEMEINSCHAFTEN wollen wir die Kultureinrichtungen in Deutschland weiter darin bestärken, den digitalen Wandel voranzutreiben und neue Zielgruppen zu erreichen. Nach der positiven Resonanz auf das erste Programm im vergangenen Jahr legen wir nun großen Wert darauf, dass Kulturakteure nachhaltig Kompetenzen aufbauen und in Verbünden zusammenarbeiten. Diese Faktoren sind in Zeiten pandemiebedingter Einschränkungen besonders wichtig für ein attraktives Kulturangebot.“

Weitere Informationen und Bewerbung:
www.kulturgemeinschaften.de

Pressemitteilung zum Programm

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