Für den Kulturfonds Energie wurden am 25.1.23 vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages als erste Tranche 375 Mio. Euro freigegeben. Damit können u.a. öffentliche Kultureinrichtungen wie Bibliotheken bis zu 50 Prozent ihrer Energiemehrbedarfe beantragen. Insgesamt stehen rückwirkend für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 30.04.2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung. Für die Abwicklung der Fördermittel sind die Länder zuständig.
Die bundesweite digitale Auftaktveranstaltung vom 15.02.2023, zu der der Deutsche Kulturrat gemeinsam mit dem Beratungszentrum „Kultur Kreativ Berlin“ eingeladen hatte, war schnell ausgebucht. Allerdings wurde diese Veranstaltung aufgezeichnet und wird hier zur Verfügung gestellt.
Voraussetzung der Förderung ist, dass die antragstellenden Einrichtungen kulturellen Zwecken dienen. Öffentliche Bibliotheken stehen auf der Positivliste in 3.2 FAQ. Sie gelten gem. Art. 53 Ziff. 2 lit. a) per se als Kultureinrichtungen und brauchen ihre Nutzung für kulturelle Zwecke nicht gesondert nachzuweisen. Dies gilt allerdings nicht für Bibliotheken, die Ausbildungs-, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen oder religiösen Einrichtungen angebunden sind, wie z.B. Universitäts-und Hochschulbibliotheken, Pfarrbibliotheken.
Gegenstand der Förderung: Mehrkosten für Gas, Fernwärme und netzbezogener Strom
Dazu Barbara Schleihagen, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv): „Wir begrüßen, dass der Kulturfonds Energie des Bundes nun auf den Weg gebracht wurde und Kultureinrichtungen wie Bibliotheken Mittel für ihren Mehrbedarf an Energiekosten beantragen können. Seit Beginn des Winters haben Bibliotheken mit steigenden Energiepreisen zu kämpfen. Gleichzeitig setzen sie alles daran, um vor allem den Menschen, die von der Energiekrise besonders betroffen sind, einen Aufenthaltsort zu ermöglichen: mit Medien, Internetarbeitsplätzen und Informationen zur Energiekrise.“
Bereits im Sommer haben sich Bibliotheken auf die Energiekrise eingestellt. Ihr Ziel ist es, nicht nur Räumlichkeiten bereit zu stellen, sondern auch Wärme durch Begegnung zu schaffen. In Berlin hat sich beispielsweise das Netzwerk der Wärme gegründet, an dem auch die Berliner Öffentlichen Bibliotheken beteiligt sind. Einige Bibliotheken haben in dem Zuge ihre Öffnungszeiten verlängert, andere haben temporär auch sonntags geöffnet. Eine Stellungnahme des dbv zur gesellschaftlichen Rolle der Bibliotheken in der Energiekrise finden Sie HIER.
Mittlerweile wurde eine vorläufige Plattform zum Kulturfonds Energie freigeschaltet:www.kulturfonds-energie.de
Diese dient zunächst dazu, sich umfassend kundig zu machen. Sobald die Plattform offiziell freigeschaltet und eine Antragstellung möglich ist, erfolgt eine Information.
Kontakt:
Service-Hotline: 0800 6645685
E-Mail: service@kulturfonds-energie.de
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