Budget für die Jahresmitgliedschaft einer Bibliothek nutzbar
Es gibt eine erfreuliche Nachricht: seit 1. Januar 2024 kann das KulturPass-Budget von KulturPass-Nutzerinnen und -Nutzern für die Jahresmitgliedschaft einer Bibliothek verwendet werden. Bedingung hierfür ist, dass es sich um eine Einmalzahlung handelt und sich die Mitgliedschaft nicht automatisch verlängert (muss automatisch ablaufen, kein Abo).
Zudem können Bibliotheken mit weiteren Angeboten im KulturPass auf sich als kulturelle Veranstaltungsorte aufmerksam machen, wie beispielsweise mit Lesungen, Workshops und Kleinkunstveranstaltungen.
KulturPass - FAQ - können öffentliche Bibibliotheken Angebote in den KulturPass einstellen?
Für wen ist der Kulturpass gedacht?
In den Genuss kommen Jugendliche des Jahrgangs 2005, die ihr Budget von 200 Euro bis 31.12.2023 freigeschaltet haben. Diese haben nun Zeit, den Betrag bis zum 31.12.2024 einzulösen.
Ab dem 1. März 2024 kann auch der Jahrgang 2006 das KulturPass-Budget freischalten und ab dem 18. Geburtstag nutzen. Allerdings wird die zur Verfügung stehende Summe für den neuen Jahrgang nur noch 100 Euro betragen.
Was müssen Bibliotheken tun?
Voraussetzung allerdings ist, dass Bibliotheken, die mitmachen wollen, sich registrieren und den Erwerb einer Jahresmitgliedschaft für die Jugendlichen anbieten.
Hier zum Beispiel der Eintrag eines Museums, das seine Jahresgebühren im KulturPass anbietet.
Für die Registrierung und das Einstellen der Angebote sollten Sie sich etwas Zeit nehmen, alle Beschreibungen und Erklärungen finden Sie im Helpcenter.
Sie benötigen dafür ein ELSTER-Organisationszertifikat. Es ist möglich, dass sich mehrere Institutionen zusammenschließen und das ELSTER-Zertifikat der Stadt verwenden, vorausgesetzt diese besitzen kein eigenes ELSTER-Zertifikat. Als kommunale Einrichtungen können Bibliotheken das Organisationszertifikat der Kommune nutzen, um sich im KulturPass zu registrieren. Im Anschluss können Informationen wie Adresse, Kontonummer etc. bei den Shopeinstellungen (Einstellungen > Shop) geändert werden. Es ist wichtig, dass das Konto korrekt angegeben ist. Denn darauf werden vom KulturPass die Beträge für die Angebote der Bibliotheken überwiesen werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Informationen für Anbietende (mit Erklärvideo und Hinweis auf aktuelle Online-Veranstaltungen)
Zahlungsfluss an die Anbietenden
Sobald die Bibliothek registriert ist, können Jugendliche gewünschte Angebote reservieren und einlösen:
Wie können Bibliotheken bei den 18-jährigen auf diese Möglichkeit aufmerksam machen?
Auf der Webseite des Kulturpasses (bei „Machen Sie mit!“) stehen Kommunikationsmaterialen, wie Poster und Grafiken, zum Download bereit, um Jugendliche und andere Anbietende auf den KulturPass aufmerksam zu machen.
Best-Practice-Workshop zum KulturPass
Die Stiftung Digitale Chancen bietet Kulturinstitutionen branchenspezifische Best-Practice Workshops an, die sich als Anbietende am KulturPass beteiligen. Derzeit gibt es für Bibliotheken keine Workshops.
Der KulturPass ist eine Initiative des Deutschen Bundestages gemeinsam mit der Staatsministerin für Kultur und Medien. Es geht darum, junge Menschen für Kultur vor Ort zu begeistern und die Kulturbranche zu unterstützen. Das Budget kann ausgegeben werden für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und vieles mehr.
Kommunikationsmaterial
Basis-Paket (nach unten scrollen)
Branchenspezifische Motive (auch für Bibliotheken)
Poster „Wir sind dabei!“ (zum Bestellen)
Anbieterflyer (Onepager)
Weitere Infos: