Nachhaltigkeit und Bibliotheken

Welche Fördermöglichkeiten gibt es im Bereich Klimaschutz?

© dbv

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Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. Allein über die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ (kurz: Kommunalrichtlinie) wurden seit 2008 rund 21.500 Projekte in mehr als 4.450 Kommunen gefördert.

Doch wer ist eigentlich antragsberechtigt? Was wird konkret gefördert? Und wo kann man sich beraten lassen? Um diese und weitere Fragen ging es im Rahmen des am 18.5.2022 stattgefundenen Online-Seminars, wobei der inhaltliche Schwerpunkt insbesondere auf den Bereichen Sanierung von Innenbeleuchtungen und Lüftungsanlagen, Errichtung von Radabstellanlagen sowie energetische Optimierung von Rechenzentren lag.

Anträge in der Kommunalrichtlinie können für strategische und investive Förderschwerpunkte von unterschiedlichen kommunalen Akteur*innen gestellt werden.

Auch Bibliotheken können von den Fördermöglichkeiten profitieren. Kurzfristig können bspw. durch die Sanierung der Innenbeleuchtung, der Belüftung oder durch die Installation von Gebäudeleittechnik die Treibhausgasemissionen gesenkt werden.

Ab 1. Januar 2023 müssen Eigenmittel in Höhe von mindestens 15 Prozent (bzw. 10 Prozent bei finanzschwachen Kommunen) des Gesamtvolumens der zuwendungsfähigen Ausgaben aufgebracht werden. Für das beantragte Vorhaben in Mindesthöhe von 5000€ wird in Absprache mit dem Antragstellenden ein Bewilligungszeitraum (Projektlaufzeit) festgelegt. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen alle geförderten Leistungen erbracht werden.

Eine Zuwendung darf nicht gewährt werden, wenn der Antragstellende zum Zeitpunkt der Bewilligung mit dem Vorhaben bereits begonnen hat.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

 

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