Öffentliche Bibliotheken „danach“

Bibliotheken sind derzeit noch geschlossen. Wir sammeln zwischenzeitlich Informationen für Sie.

Es erreichen uns viele Anfragen, wann und unter welchen Bedingungen öffentliche Bibliotheken in Bayern wieder öffnen dürfen. Dazu können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Angaben machen.

Noch gilt die von der Bayerischen Staatsregierung veröffentlichte zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung, die öffentliche Bibliotheken explizit erwähnt. Leider bei § 2 Betriebsuntersagungen. Darin heißt es, dass diese Verordnung am 20. April in Kraft tritt, also in Anschluss an die erste Verordnung, aber auch, dass sie mit Ablauf des 3. Mai außer Kraft tritt. Spätestens am 30.4. werden sich Bund und Länder wieder äußern, wie es nach dem 3. Mai weitergeht. Außer den öffentlichen Bibliotheken sind u.a. auch die Volkshochschulen und Museen von der weiteren Schließung betroffen.

Es bleibt zu hoffen, dass die jetzigen Maßnahmen zur maßvollen Lockerung nicht zu Rückfällen führen und dann auch schrittweise die anderen Institutionen und Einrichtungen wieder öffnen können.

Wir sammeln zurzeit alle Informationen, unter welchen Bedingungen zum Beispiel öffentliche Bibliotheken in anderen Bundesländern wieder eröffnen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Empfehlungen für Bayern ausgeben können. Wir gehen davon aus, dass einige Punkte wie Abstandsregelung und Hygienemaßnahmen auch hier gelten werden. Wir glauben auch, dass genügend Vorlauf gegeben wird, um diese Maßnahmen umzusetzen. Sobald wir wissen, wie es für die öffentlichen Bibliotheken in Bayern weitergeht, erfahren Sie dies auf unserer Website und durch ein Mailing.

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) informiert in einem separaten Themenbereich umfassend und differenziert zur Pandemie und den Konsequenzen in Bibliotheken. Allerdings ist zu beachten, dass die Regelungen zur Einschränkung der Serviceangebote, zur Schließung sowie der Wiederöffnung von Bibliotheken in den Ländern, Städten und Gemeinden unterschiedlich gehandhabt werden. Maßgeblich für uns werden die bayerischen Vorgaben sein.

Themenseite des dbv zur Pandemie

Seite Online lernen auf OeBiB.de (siehe v.a. die Linksammlungen links)

 

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