Gesundheitsminister Klaus Holetschek zur 3G-Regel in Bibliotheken

In einem Schreiben an den Bayerischen Bibliotheksverband bringt der Gesundheitsminister seine Hochachtung für die Bibliotheken zum Ausdruck und bedankt sich für die Unterstützung. Gleichzeitig bittet er um Verständnis für die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder im BBV,

ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich auf diesem Wege in weiterhin bewegten Zeiten mit einer kurzen Information an Sie zu wenden. Der Bayerische Bibliothekstag in Erlangen liegt hinter uns und ich bin dankbar für die vielen Gespräche, Impulse und Hinweise sowie Anregungen. Ein herzliches Dankeschön an die Organisatoren, welche die Veranstaltung in einer gemeinsamen Kraftanstrengung ermöglicht haben. Wir alle haben es genossen, endlich wieder persönliche Begegnungen zu erleben.

Den Einsatz von Ihnen und allen Engagierten für die Bücherei- und Bibliotheksarbeit gerade in diesen fordernden, schwierigen Wochen und Monaten der Pandemie möchte ich nochmals ausdrücklich herausstellen und mich bedanken. In vielen Gesprächen und Initiativen versuchen wir gemeinsam, auf unsere wertvolle Arbeit hinzuweisen und zu informieren. Nachdem wir in diesem Jahr mit inzidenzunabhängigen Öffnungen einen wichtigen Schritt erreichen konnten, sind wir derzeit insbesondere von den 3-G-Regelungen betroffen. Ich kann Ihnen versichern, dass ich als Vorsitzender jede Rückmeldung von Ihnen, die mich erreicht, ernst nehme und in intensiven Gesprächen mit der Bayerischen Staatsregierung einbringe.

Aktuell möchte ich Ihnen anbei ein Schreiben des Bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek, MdL, zukommen lassen, der ein offenes Ohr für die Lage der Bibliotheken und Büchereien zeigt und dessen Wertschätzung ich weitergeben möchte. Ob und in welcher Form sie von der Möglichkeit der  Stichprobenkontrolle Gebrauch machen, sollten Sie in jedem Fall mit ihrem Sachaufwandsträger klären.

Gemeinsam werden wir uns weiterhin engagieren, dass praktikable Regelungen gefunden werden. Darüber hinaus setzen wir uns – wie bereits im Schreiben an Herrn Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder in diesem Jahr formuliert – für eine Stärkung der Leseförderung ein. Sowohl in der Bewältigung der Auswirkungen der Einschränkungen durch die Pandemie als auch mit Blick auf künftige gesellschaftliche Herausforderungen ist dies umso wichtiger.
Ihnen vielen Dank für Ihren Einsatz und Ihr Engagement,

Dr. Gerhard Hopp, MdL

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
lieber Gerhard,

ich nehme Bezug auf unser Telefonat von letzter Woche und kann noch einmal uneingeschränkt bekräftigen, wie sehr ich die Arbeit der Archive, Bibliotheken und Büchereien in unserem Land zu schätzen weiß.

In der Regel bekommen die großen Staats- und Universitätsbibliotheken als Dreh und Angelpunkt von Forschung und Lehre die meiste Aufmerksamkeit. Aber auch in den kleinen Orts- und Schulbüchereien wird Spaß an der Lektüre vermittelt. Mit jeder Stunde geschenkter Lesefreude blüht die Phantasie, werden Interessen geweckt, Begabungen entdeckt und der Grundstein für so manche Karriere gelegt. Daneben sind diese Büchereien ein wichtiger Ort der Begegnung, der örtlichen Gemeinschaft und des kulturellen Austauschs. Mein besonderer Dank gilt hier den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die dieses Angebot erst möglich machen.

Leider waren im Zuge der Bewältigung der Corona-Pandemie auch Einschränkungen für die Nutzung von Bibliotheken und Büchereien notwendig, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Erfreulicherweise ist nunmehr aufgrund der fortgeschrittenen Impfkampagne ein Paradigmenwechsel mit neuen Leitindikatoren und auch Erleichterungen möglich. Nach wie vor muss jedoch jeder Schritt in Richtung Normalität wohl erwogen und durch Schutz- und Hygienemaßnahmen abgesichert werden. 

Sobald im Gebietsbereich einer Kreisverwaltungsbehörde die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 35 überschreitet, darf der Zugang zu Bibliotheken gemäß § 3 Abs. 1 der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) nur noch Personen gewährt werden, die geimpft, genesen oder getestet sind („3G-Regelung“), es sei denn, der Zutritt ist durch eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit veranlasst. Dies gilt auch für (kleinere) Büchereien, da „Bibliothek“ und „Bücherei“ im allgemeinen Sprachgebrauch synonym verwendet werden und diese somit vom Wortlaut der Norm erfasst werden.

Mit der 14. BayIfSMV entfällt in Büchereien am festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz die Maskenpflicht, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören. Ich gehe davon aus, dass in den meisten Bibliotheken und Büchereien diese Situation in der Regel organisatorisch hergestellt werden kann. Eine Kontaktdatenerfassung ist nicht nötig, allerdings muss der Betreiber ein individuelles Infektionsschutzkonzept erarbeiten und beachten.

Die 3-G-Regel verfolgt zwei klare Ziele: Infektionsrisiken in geschlossenen Räumen zu senken und einen starken Impfanreiz zu schaffen. Insofern ist klar, dass diese nur dann erreicht werden können, wenn die Betreiber der Büchereien und Bibliotheken die 3G-Nachweise der Nutzer kontrollieren. 

Wenn es allerdings mit Blick auf die Betriebsorganisation, die tatsächlichen Gegebenheiten oder aus sonstigen faktischen Gründen im Einzelfall nicht zumutbar erscheint, kann ausnahmsweise ein reduzierter Kontrollmaßstab angelegt werden. Gerade bei kleineren, teils ehrenamtlich betriebenen Büchereien ist dies anzunehmen. Ausreichend sind vielmehr strukturierte und effektive Stichprobenkontrollen, ergänzt um Hinweise an die Nutzer, dass für den Zugang zur betroffenen Einrichtung die 3G-Regelung gilt (Aushänge, Schilder oder Tafeln unmittelbar vor dem Eingangsbereich). Im Infektionsschutzkonzept ist eine Kontrollquote bei den Stichproben festzulegen. Die Durchführung der Stichproben sollte dokumentiert werden. 

Lieber Gerhard, insofern möchte ich um deine Unterstützung bitten, bei den Verantwortlichen, Helferinnen und Helfern für die Akzeptanz dieser notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen zu werben und zum besseren Verständnis beizutragen.

Gerade weil sich auch in kleineren Büchereien regelmäßig Warte- und Lesebereiche befinden, ist die Zugangsbeschränkung auf Geimpfte, Genesene und Getestete aus infektiologischer Sicht notwendig und sinnvoll. 

Abschließend gilt mein herzlicher Dank allen, die dazu beigetragen haben und beitragen, dass der Bibliotheksbetrieb auch unter erschwerten Corona-Bedingungen, soweit wie möglich aufrechterhalten werden konnte und kann. Dabei möchte ich die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern vor Ort besonders ins Rampenlicht rücken, die das wohnortnahe und niedrigschwellige Angebot, zu Lesen, soviel das Herz begehrt, erst ermöglichen. Dafür, dass sie jetzt auch die notwendigen Zugangskontrollen schultern und mittragen, möchte ich Ihnen meine Hochachtung und ein herzliches Vergelt’s Gott aussprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Holetschek MdL
Staatsminister

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Ministerbüro
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Haidenauplatz 1, 81667 München
Gewerbemuseumsplatz 2, 90403 Nürnberg
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