Das Thema Barrierefreiheit bezieht sich auf unterschiedliche Bereiche. Einerseits ist es wichtig, dass für körperlich Eingeschränkte ein ungehinderter Zugang zur Bibliothek besteht. Andererseits müssen Webseiten so gestaltet sein, dass Personen mit visuellen oder geistigen Behinderungen, aber auch Menschen mit einer Leseschwäche oder fremdsprachige Leser*innen diese nutzen können.
Die oft kostspieligen Überarbeitungen und Umbauten können häufig von Kommunen und Städten finanziell nicht alleine geschultert werden. Das soll aber kein Hindernisgrund sein. Denn es gibt mehrere Förderprogramme, z.B. von der Aktion Mensch oder der KfW-Bank, auf die Bibliotheken zugreifen können, deren Häuser und Angebote barrierefrei umgerüstet werden sollen.
Mittlerweile kommt das Thema Inklusion zum Glück immer häufiger auf die Agenda möglicher Vorhaben in Kommunen und Städten. Bei der Planung ist das Spotlight "Barrierefreiheit" auf dem Bibliotheksportal hilfreich. In einer Linksammlung werden Förderprogramme zum Thema für Bibliotheken gesammelt. Aufgegriffen werden neben bundesweiten auch länderbezogene Finanzierungsmöglichkeiten.
Für Bayern wird auf den „Inklusionskredit Kommunal Bayern“ verwiesen. Damit sollen „vor dem Hintergrund der UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung investive Maßnahmen zur Reduzierung und Beseitigung von Barrieren sowie zum alters- und behindertengerechten Umbau der kommunalen Infrastruktur mit zinsgünstigen Krediten unterstützt werden.“
Einreichungsfrist für Anträge im laufenden Haushaltsjahr ist spätestens der 30. November des laufenden Kalenderjahres.
Die Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird laufend erweitert.
Weitere Informationen:
Inklusionskredit Kommunal Bayern
Spotlight Barrierefreiheit auf dem Bibliotheksportal