Demnach müssen Öffentliche Bibliotheken für ihre durch bibliothekstypische Dienste (Nutzerausweis, Mahnung, Kopien, Fernleihe, Flohmarkt usw.) erwirtschafteten Einnahmen keine Umsatzsteuer bezahlen. Der dbv hat hierzu erneut eine Stellungnahme veröffentlicht, in der die Regelungen und ihre Bedeutungen für Bibliotheken erläutert werden.
Die noch bis zum Jahresbeginn 2023 geltende Stellungnahme zur Umsatzsteuer sowie die aktualisierte, ab diesem Zeitpunkt in Kraft tretende, finden Sie auch über unsere Unterkategorie „Recht“ auf OeBiB.de.