Ab dem 1. Januar 2022 dürfen keine Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern mehr an Kund*innen abgegeben werden. Der Bundesrat billigte am 18. Dezember 2020 ein entsprechendes Verbot für leichte Plastiktüten, das der Bundestag am 26. November 2020 verabschiedet hat.
Verboten werden auch Bioplastiktüten, denen keine umweltfreundliche Alternative zu sonstigen Plastiktüten bescheinigt werden kann.
Vom Verbot ausgenommen sind lediglich sehr leichte Tüten - so genannte Hemdchenbeutel - wie sie für den Einkauf von losem Obst verwendet werden.
Auch stärkere Mehrweg-Tragetaschen über 50 Mikrometer sind weiter zulässig, je häufiger sie benutzt werden, desto besser. Diese werden oft aus recyceltem Material hergestellt, besonders umweltfreundlich sind Mehrweg-Tragetaschen aus Polyester.
Der Bundestag hatte in seinem Beschluss die Übergangszeit von einem Jahar bis zum Inkrafttreten des Verbotes festgelegt, damit noch vorhandene Restbestände aufgebraucht werden können.
Damit ist jetzt aber Schluss. Wer noch Einweg-Plastiktüten mit einer Wandstärke unter 50 Mikrometer anbietet, muss mit hohen Strafen rechnen.
Bitte weisen Sie darauf hin, dass Standard-Plastiktüten in der Bibliothek nicht mehr ausgegeben und nicht mehr verwendet werden sollen.
Gut für den Medientransport geeignet sind von den Leser*innen selbst mitgebrachte Taschen, Körbe und Rucksäcke.
Außerdem haben Stoffbeutel und andere Plastik-Alternativen in Bibliotheken schon längst Einzug gehalten. Eine Sammlung von Best-Practice-Beispielen finden Sie hier.
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