Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bayerische Staatsbibliothek ist bemüht, ihre Website www.oebib.de im Einklang mit § 1 BayEGovV barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Website.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nicht vollständig mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  1. Einige wenige graphische Bedienelemente haben keine Alternativtexte.
  2. Einige Videodateien haben keine Untertitel.
  3. Videodateien haben keine Audiodeskription.
  4. Stumme Videodateien haben keine gleichwertigen Medienalternativen.
  5. Zitate sind nicht durch HTML-Strukturelemente ausgezeichnet.
  6. Auf Schriftgraphiken, z. B. Logos, wird nicht komplett verzichtet.
  7. Einige wenige Kontraste von Texten sind nicht ausreichend.
  8. Einzelne Formulare sind ohne eine Zwischenseite zur nochmaligen Prüfung oder Korrektur von verpflichtenden Angaben angelegt.
  9. Linktexte sind nicht durchgehend aussagekräftig.
  10. Dateibeschreibungen (Formate) sind nicht durchgehend enthalten.
  11. Vereinzelte Bedienelemente sind nicht ohne Maus nutzbar.
  12. PDF-Dateien

An der Behebung der Mängel wird gearbeitet.
Wegen des erheblichen Aufwands war die Nachbesserung bislang nicht möglich.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 05. September 2022 erstellt.

Methodik der Prüfung

Die Prüfung erfolgte als BITV/WCAG-Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns als Nutzerin oder Nutzer Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Wenden Sie sich dazu bitte an folgende Kontakt-Adresse.
E-Mail:  webmaster@bsb-muenchen.de

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage über die oben genannte Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft gem. § 3 Abs. 2 S. 1 BayEGovV das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf Antrag der Nutzerin oder des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.

Kontaktdaten der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Einrichtung

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
Telefon  +49 89 2129-1111
Telefax  +49 89 2129-1113
E-Mail:  bitv@bayern.de
Website:  https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Top