Lobbyarbeit
Überblick
Der Begriff Lobbyarbeit stammt aus den USA im 19. Jahrhundert und rührt daher, dass die damit einhergehende Überzeugungsarbeit oft in den Fluren und Vorhallen der Sitzungsräume stattfand (Vorhalle = engl. Lobby). Lobbyarbeit ist ein Stück gelebte Demokratie und wird von der Politik sogar begrüßt, weil diese auf die spezifischen Informationen angewiesen ist. Lobbyisten verschaffen sich Aufmerksamkeit durch Anhörungen im Bundestag, Grundsatzpapiere oder auch Mitwirkung bei Gesetzesentwürfen und unterstützen dadurch die Entscheidungsträger bei anstehenden Beschlüssen.
Ziel von Lobbyarbeit ist, der Bibliothek einen guten Stand beim Träger zu verschaffen und möglichst gute Arbeitsbedingungen zu sichern. Alle Personen, die bibliotheksrelevante inhaltliche und finanzielle Entscheidungen treffen, gehören zur Zielgruppe der Lobbyarbeit. Dazu zählen auch Personen, die Einfluss auf eine Entscheidung nehmen, diese vorbereiten oder Sachverhalte prüfen – z.B. die Verwaltungen. Lobbyarbeit bedeutet folglich Personenarbeit, genauer den Umgang mit für die Bibliothek relevanten Menschen. Vgl. Machiavelli: „Egal um welche Sache es geht, es geht immer um Personen”. Zudem ist mit Lobbyarbeit der langfristige Aufbau von Beziehungen und Netzen gemeint. Neben der Beziehungsarbeit geht es auch um wechselseitige Informationsweitergabe.
Lobbyarbeit für Bibliotheken
Bibliotheken sind öffentliche Einrichtungen, die den Zugang zu Bildung und Information ermöglichen und Lobbyarbeit ist ein Teilbereich von Öffentlichkeitsarbeit und Bibliothekspolitik.
Gemeinnützige Interessen müssen wirkungsvoll geäußert werden, damit sie neben starken Lobbygruppen genug Durchschlagkraft haben.
Entscheidungen, die das Bibliothekswesen betreffen, werden auf allen politischen Ebenen gefällt, vom ehrenamtlichen Gemeinderat bis zur UNESCO. Auf jeder dieser Ebene gibt es bibliothekarische Verbände, die im Sinne des Bibliothekswesens tätig sind (z.B. BIB, dbv, BID, IFLA, EBLIDA).