Spenden/Sponsoring
Materialien
Spenden
Zuwendungsbestätigung einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts – Geldzuwendung - Körperschaften (Finanzamt Bayern)
Sponsoring / Crowdfunding
Munique, Ilona: „Für eine Handvoll Dollar” - Crowdfunding ... (BFB 1/2013; S. 26ff.; PDF)
Munique, Ilona: Crowdfunding für OPL-Projekte nutzen; Finanzierung, Marketing, Social Networking (OPL-Checkliste 36, Stand: 2015)
Links
Crowdfunding – Finanzierung und Marketing für Bibliotheken (Bibliotheksportal)
Ilona Munique: Crowdfunding für Bibliotheksprojekte (Stand: 2015)
Voraussetzung für alle alternativen Finanzierungsformen: die Bibliothek muss sich seriös, professionell und als erfolgreiche Einrichtung präsentieren
Spenden
sind Geschenke, die keine Gegenleistung erfordern.
Formen von Spenden
- Geldspenden
- Sachspenden
- Spende von "Arbeitseinsatz" (z.B. Erstellung einer Website)
Sponsoring
Förderung von Einrichtungen und Veranstaltungen durch örtliche Firmen, Banken, Zeitungen, Unternehmen, wodurch ein gegenseitiger Nutzen entsteht.
Unterstützung durch:
- Geldspenden, Preise
- Kostenübername für Material
- Verfügbarmachen von Geräten
Im Gegenzug wird das Firmenengagement publikumswirksam öffentlich gemacht (Werbung mit Firmenlogo).
Ein Beispiel für Sponsoring sind der Bayernwerk Kinderbibliothekspreis und die Lesezeichen
Crowdfunding
Das Prinzip:
„Projekte werden durch viele einzelne Personen und Unternehmen (die „Crowd“) mit unterschiedlich hohen Beträgen unterstützt und dadurch im besten Falle verwirklicht. Der Projektant stellt auf einer webbasierten Plattform sein Projekt vor, warum man es unterstützen sollte und was die Geber als Gegenwert erhalten. Die Auszahlung und somit der Projektstart erfolgt erst, wenn das Finanzierungsziel innerhalb einer festgelegten Zeit erreicht ist. Bei Nichterreichen des Ziels erhalten die Geber nach dem „Alles-oder-nichts-Prinzip“ das auf einem Treuhandkonto geparkte Geld zurück.“
(Auszug aus dem Artikel von Ilona Munique in BFB 7/2013)
Buchpatenschaften
- Sonderform von Spenden
- Einzelne Leserinnen und Leser übernehmen Anschaffungskosten von Medien
- Formen: Wunschzettel an der Wäscheleine, Wunschbaum, Büchertisch im Buchhandel bzw. in der Bibliothek, Titelliste auf der Website
- Erstleserecht für die Buchpatin bzw. den Buchpaten und ExLibris-Eintrag
- Imageverbesserung, aber kein Ersatz für einen ausreichenden Medienetat
Beispiel: Rosenheim