Projektförderung
Der Freistaat Bayern fördert den Auf- und Ausbau öffentlicher Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft durch staatliche Fördermittel.
Ziele dieser staatlichen Förderung sind:
- Maßnahmen zu initiieren und zu unterstützen, die zu einer dauerhaften und nachhaltigen Verbesserung der Bibliothekssituation vor Ort führen
- und Investitionen anzuregen, die eine deutliche Steigerung der Attraktivität und Leistungsfähigkeit der Bibliothek bewirken.
Hierbei verweisen wir auf die „Grundsätze zur Vergabe staatlicher Zuschüsse an öffentliche Bibliotheken in Bayern in Trägerschaft von Gemeinden und Gemeindeverbänden". Darin werden folgende Fördervoraussetzungen genannt:
- sach- und fachgerechter Bestandsaufbau
- fachgerechte Bestandspflege
- fachgerechte Verwaltung und Erschließung der Bibliotheksbestände
- ausreichende Öffnungszeiten
- fachlich angemessene Leitung und Betreuung der Bibliothek
- regelmäßiger und ausreichender Erwerbungsetat
- Vorlage einer Jahresstatistik
Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel. Es handelt sich dabei um zweckgebundene freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Geplante Projektmaßnahmen, für die eine staatliche Förderung beantragt wird, sollten möglichst frühzeitig hinsichtlich Art, Umfang und Kosten mit der zuständigen Fachstelle abgestimmt werden.
Einreichungstermin: 15. Mai 2025
Bibliotheksförderung 2025
Förderhinweise und Merkblätter 2025
Hinweise zur Bibliotheksförderung 2025 (PDF)
Merkblatt Förderung Bibliothekseinrichtung 2025 (PDF)
Merkblatt Förderung IT, Internet, Technik 2025 (PDF)
Gezielter Bestandsaufbau 2024 (PDF - Aktualisierung erfolgt im Frühjahr 2025)
Unter der Voraussetzung der Bereitstellung entsprechender Mittel im Staatshaushalt werden im Haushaltsjahr 2025 kommunale Investitionen im Bibliotheksbereich gefördert.
Baukosten können nicht bezuschusst werden.
Es können nur Bibliotheken gefördert werden, die die oben aufgeführten fachlichen Voraussetzungen erfüllen und über einen angemessenen und regelmäßig jährlichen Erwerbungsetat verfügen.
Als angemessene Höhe des jährlichen Erwerbungsetats für Medienbeschaffungen gilt:
- Für Orte über 2.000 Einwohner: mindestens 1,50 € je Einwohner lt. Haushaltsplan
- Für Orte unter 2.000 Einwohner: mindestens 2.000 € lt. Haushaltsplan.
Um vor allem Investitionen anzuregen und zu unterstützen, die nachhaltig wirken und die zu einer spürbaren Verbesserung der Bibliotheksleistungen führen, wird die Landesfachstelle im Jahr 2025 folgende Maßnahmen vorrangig fördern:
- Einrichtung
- IT, Internet, Technik
- E-Medien
- Gezielter Bestandsaufbau
- Allgemeiner Bestandsaufbau
- Marketing
- Reorganisation
- Konzeption
Ausführliche Hinweise zur Projektförderung für Bibliotheken sowie Merkblätter für die Förderung von Einrichtung bzw. IT, Internet, Technik und Informationen zum gezielten Bestandsaufbau finden Sie zum Download im Kasten.
Wir weisen darauf hin, dass derzeit eine Bibliotheksbauförderung leider nicht möglich ist!
Antragsteller
Bibliotheksträger (Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände und Landkreise)
Antragstellung
Bei der Bayerischen Staatsbibliothek / Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen in
München: Oberbayern und Schwaben
Nürnberg: Mittelfranken und Oberfranken
Regensburg: Niederbayern und Oberpfalz
Würzburg: Unterfranken
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen im Haushaltsjahr 2025
Antrag LFS München per Mail (PDF)
Antrag LFS Nürnberg per Mail (PDF)
Antrag LFS Regensburg per Mail (PDF)
Antrag LFS Würzburg per Mail (PDF)
Falls Sie Ihre Anträge per Post einreichen möchten, klicken Sie bitte hier
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Bitte laden Sie den entsprechenden Antrag zuerst herunter, öffnen Sie ihn mit dem Acrobat Reader und füllen ihn dann aus.
Antragsformulare
Die Beantragung der Zuwendung sollte digital per E-Mail erfolgen.
Bitte verwenden Sie das entsprechende Formular (s.Kasten).
Eingangstermin: 15. Mai 2025
Hinweis: Eine getippte Unterschrift beim Zuwendungsantrag ist ungültig. Es muss erkennbar sein, dass der Antrag gescannt wurde oder es sich um eine digitale Signatur handelt. Bei der Verwendung einer digitalen Signatur muss das Dokument anschließend gesperrt werden.
Weitere Auskünfte zur Bibliotheksförderung erteilen die Landesfachstelle und die jeweils zuständige Fachstelle.
Auszahlungsanträge 2024
Auszahlungsantrag LFS München per E-Mail (PDF)
Auszahlungsantrag LFS Nürnberg per E-Mail (PDF)
Auszahlungsantrag LFS Regensburg per E Mail (PDF)
Auszahlungsantrag LFS Würzburg per E-Mail (PDF)
Falls Sie Ihre Auszahlungsanträge per Post einreichen möchten, klicken Sie bitte hier
Auszahlungsanträge
Nachdem der Zuwendungsbescheid bei Ihnen eingetroffen ist, wird zur Auszahlung der Fördermittel ein Auszahlungsantrag benötigt. Bitte senden Sie diesen bis spätestens 15.10.2024 an die für Sie zuständige Fachstelle.
Die Auszahlungsformulare finden Sie zum Download hier im Kasten.
Verwendungsnachweise
Verwendungsnachweise 2024
Verwendungsnachweis LFS München per E-Mail (PDF)
Verwendungsnachweis LFS Nürnberg per E-Mail (PDF)
Verwendungsnachweis LFS Regensburg per E Mail (PDF)
Verwendungsnachweis LFS Würzburg per E-Mail (PDF)
Aufstellung der Belege (PDF)
Aufstellung der Belege (XLSX)
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Falls Sie Ihre Verwendnungsnachweisee per Post einreichen möchten, klicken Sie bitte hier
Reichen Sie bitte den Verwendungsnachweis 2024 zusammen mit einer Aufstellung der Belege
bis zum 28. Februar 2025
bei der jeweils zuständigen Fachstelle ein.
Die Formulare finden Sie zum Download hier im Kasten.
Bitte senden Sie keine Original-Belege und keine Kopien ein. Diese werden nur bei Bedarf angefordert.