Projektförderung

Der Freistaat Bayern fördert den Auf- und Ausbau öffentlicher Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft durch staatliche Fördermittel.

Ziele dieser staatlichen Förderung sind:

  • Maßnahmen zu initiieren und zu unterstützen, die zu einer dauerhaften und nachhaltigen Verbesserung der Bibliothekssituation vor Ort führen
  • und Investitionen anzuregen, die eine deutliche Steigerung der Attraktivität und Leistungsfähigkeit der Bibliothek bewirken.

Hierbei verweisen wir auf die „Grundsätze zur Vergabe staatlicher Zuschüsse an öffentliche Bibliotheken in Bayern in Trägerschaft von Gemeinden und Gemeindeverbänden". Darin werden folgende Fördervoraussetzungen genannt:

  • sach- und fachgerechter Bestandsaufbau
  • fachgerechte Bestandspflege
  • fachgerechte Verwaltung und Erschließung der Bibliotheksbestände
  • ausreichende Öffnungszeiten
  • fachlich angemessene Leitung und Betreuung der Bibliothek
  • regelmäßiger und ausreichender Erwerbungsetat
  • Vorlage einer Jahresstatistik

Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel. Es handelt sich dabei um zweckgebundene freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Geplante Projektmaßnahmen, für die eine staatliche Förderung beantragt wird, sollten möglichst frühzeitig hinsichtlich Art, Umfang und Kosten mit der zuständigen Fachstelle abgestimmt werden.

Einreichungstermin: 15. Mai 2024

Bibliotheksförderung 2024

Unter der Voraussetzung der Bereitstellung entsprechender Mittel im Staatshaushalt werden im Haushaltsjahr 2024 kommunale Investitionen im Bibliotheksbereich gefördert.
Baukosten können nicht bezuschusst werden.

Es können nur Bibliotheken gefördert werden, die die oben aufgeführten fachlichen Voraussetzungen erfüllen und über einen angemessenen und regelmäßig jährlichen Erwerbungsetat verfügen.
Als angemessene Höhe des jährlichen Erwerbungsetats für Medienbeschaffungen gilt:

  • Für Orte über 2.000 Einwohner: mindestens 1,25 € je Einwohner lt. Haushaltsplan
  • Für Orte unter 2.000 Einwohner: mindestens 2.000 € lt. Haushaltsplan.

Um vor allem Investitionen anzuregen und zu unterstützen, die nachhaltig wirken und die zu einer spürbaren Verbesserung der Bibliotheksleistungen führen, wird die Landesfachstelle im Jahr 2024 folgende Maßnahmen vorrangig fördern:

  1. Einrichtung
  2. IT, Internet, Technik
  3. E-Medien
  4. Gezielter Bestandsaufbau
  5. Allgemeiner Bestandsaufbau
  6. Marketing
  7. Reorganisation

Ausführliche Hinweise zur Projektförderung für Bibliotheken sowie Merkblätter für die Förderung von Einrichtung bzw. IT, Internet, Technik und Informationen zum gezielten Bestandsaufbau finden Sie zum Download im Kasten.

Wir weisen darauf hin, dass derzeit eine Bibliotheksbauförderung leider nicht möglich ist!

Antragsteller

Bibliotheksträger (Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände und Landkreise)

Antragstellung

Bei der Bayerischen Staatsbibliothek / Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen in

München: Oberbayern und Schwaben

Nürnberg: Mittelfranken und Oberfranken

Regensburg: Niederbayern und Oberpfalz

Würzburg: Unterfranken

Antrag auf Gewährung von Zuwendungen im Haushaltsjahr 2024

Antrag LFS München (PDF)

Antrag LFS Nürnberg (PDF)

Antrag LFS Regensburg (PDF)

Antrag LFS Würzburg (PDF)

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Antragsformulare

Die Beantragung der Zuwendung sollte digital per E-Mail erfolgen.

Bitte verwenden Sie das entsprechende Formular (s.Kasten).

Eingangstermin: 15. Mai 2024

Hinweis: Eine getippte Unterschrift beim Zuwendungsantrag ist ungültig. Es muss erkennbar sein, dass der Antrag gescannt wurde oder es sich um eine digitale Signatur handelt. Bei der Verwendung einer digitalen Signatur muss das Dokument anschließend gesperrt werden.

Weitere Auskünfte zur Bibliotheksförderung erteilen die Landesfachstelle und die jeweils zuständige Fachstelle.

 

Wenn Sie Ihre Anträge per Post einreichen möchten, klicken Sie bitte hier

Auszahlungsanträge

Nachdem der Zuwendungsbescheid bei Ihnen eingetroffen ist, wird zur Auszahlung der Fördermittel ein Auszahlungsantrag benötigt.  Bitte senden Sie diesen bis spätestens 16.10.2023 an die für Sie zuständige Fachstelle.
Die Auszahlungsformulare finden Sie zum Download hier im Kasten.

Verwendungsnachweise

Reichen Sie bitte den Verwendungsnachweis 2023 zusammen mit einer Aufstellung der Belege
bis zum 28. Februar 2024
bei der jeweils zuständigen Fachstelle ein.
Die Formulare finden Sie zum Download hier im Kasten.

Bitte senden Sie keine Original-Belege und keine Kopien ein. Diese werden nur bei Bedarf angefordert.

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