Projektförderung
Der Freistaat Bayern fördert den Auf- und Ausbau öffentlicher Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft durch staatliche Fördermittel.
Ziele dieser staatlichen Förderung sind:
- Maßnahmen zu initiieren und zu unterstützen, die zu einer dauerhaften und nachhaltigen Verbesserung der Bibliothekssituation vor Ort führen
- und Investitionen anzuregen, die eine deutliche Steigerung der Attraktivität und Leistungsfähigkeit der Bibliothek bewirken.
Hierbei verweisen wir auf die „Grundsätze zur Vergabe staatlicher Zuschüsse an öffentliche Bibliotheken in Bayern in Trägerschaft von Gemeinden und Gemeindeverbänden". Darin werden folgende Fördervoraussetzungen genannt:
- sach- und fachgerechter Bestandsaufbau
- fachgerechte Bestandspflege
- fachgerechte Verwaltung und Erschließung der Bibliotheksbestände
- ausreichende Öffnungszeiten
- fachlich angemessene Leitung und Betreuung der Bibliothek
- regelmäßiger und ausreichender Erwerbungsetat
- Vorlage einer Jahresstatistik
Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel. Es handelt sich dabei um zweckgebundene freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Geplante Projektmaßnahmen, für die eine staatliche Förderung beantragt wird, sollten möglichst frühzeitig hinsichtlich Art, Umfang und Kosten mit der zuständigen Fachstelle abgestimmt werden.
Bibliotheksförderung 2021
Förderhinweise und Merkblätter 2021
Hinweise zur Bibliotheksförderung 2021 (PDF)
Merkblatt Förderung Bibliothekseinrichtung 2021 (PDF)
Unter der Voraussetzung der Bereitstellung entsprechender Mittel im Staatshaushalt werden im Haushaltsjahr 2021 kommunale Investitionen im Bibliotheksbereich gefördert.
Baukosten können nicht bezuschusst werden.
Es können nur Bibliotheken gefördert werden, die die oben aufgeführten fachlichen Voraussetzungen erfüllen und über einen angemessenen und regelmäßig jährlichen Erwerbungsetat verfügen.
Als angemessene Höhe des jährlichen Erwerbungsetats für Medienbeschaffungen gilt:
- Für Orte über 2.000 Einwohner: mindestens 1 € je Einwohner lt. Haushaltsplan
- Für Orte unter 2.000 Einwohner: mindestens 1.500 € lt. Haushaltsplan.
Um vor allem Investitionen anzuregen und zu unterstützen, die nachhaltig wirken und die zu einer spürbaren Verbesserung der Bibliotheksleistungen führen, wird die Landesfachstelle im Jahr 2021 folgende Maßnahmen vorrangig fördern:
- Einrichtung
- IT, Internet, Technik
- E-Medien
- Gezielter Bestandsaufbau
- Allgemeiner Bestandsaufbau
- Marketing
- Reorganisation
Ausführliche Hinweise zur Projektförderung für Bibliotheken sowie Merkblätter für die Förderung von Einrichtung bzw. IT, Internet, Technik und Informationen zum gezielten Bestandsaufbau finden Sie zum Download im Kasten.
Wir weisen darauf hin, dass derzeit eine Bibliotheksbauförderung leider nicht möglich ist!
Antragsteller
Bibliotheksträger (Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände und Landkreise)
Antragstellung
Bei der Bayerischen Staatsbibliothek / Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen in
München: Oberbayern und Schwaben
Nürnberg: Mittelfranken und Oberfranken
Regensburg: Niederbayern und Oberpfalz
Würzburg: Unterfranken
Antragsformulare
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen im Haushaltsjahr 2021
Antrag LFS München (PDF)
Antrag LFS Nürnberg (PDF)
Antrag LFS Regensburg (PDF)
Antrag LFS Würzburg (PDF)
Auf dem vorgegebenen Formular, erhältlich auf dieser Seite zum Download (Kasten) oder bei den oben genannten Fachstellen.
Einreichungstermin: 15. Mai 2021
Weitere Auskünfte zur Bibliotheksförderung erteilen die Landesfachstelle und die jeweils zuständige Fachstelle.
Auszahlungsanträge
Auszahlungsanträge 2020
Auszahlungsantrag LFS München (PDF)
Auszahlungsantrag LFS Nürnberg (PDF)
Auszahlungsantrag LFS Regensburg (PDF)
Auszahlungsantrag LFS Würzburg (PDF)
Bitte senden Sie Ihren Auszahlungsantrag 2021 bis spätestens 15.10.2021 an die für Sie zuständige Fachstelle.
Die Auszahlungsformulare finden Sie zum Download hier im Kasten.
Verwendungsnachweise
Verwendungsnachweise 2020
Verwendungsnachweis 2020 (PDF)
Aufstellung der Belege (XLSX)
Aufstellung der Belege (PDF)
Reichen Sie bitte den Verwendungsnachweis 2020 zusammen mit einer Aufstellung der Belege
bis zum 28. Februar 2021
bei der jeweils zuständigen Fachstelle ein.
Die Formulare finden Sie zum Download hier im Kasten.