Tariffragen
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Entgeltordnung für Kommunen
Seit dem 1. Januar 2017 ist eine neue Entgeltordnung (EGO) für Beschäftigte bei kommunalen Arbeitgebern in Kraft.
Diese EGO verzichtet im Bibliotheksbereich anders als frühere Tarifwerke auf einschränkende spezielle (Bibliotheks-)Tätigkeitsmerkmale. Sie richtet sich nur nach den allgemeinen (Büro-)Tätigkeitsmerkmalen der öffentlichen Verwaltung, wie für die Beschäftigten im Rathaus, mit neuen Beförderungsmöglichkeiten von der Entgeltgruppe (EG) 2 bis 12. Mitarbeitende ohne bibliothekarische Ausbildung werden Fachkräften weitgehend gleichgestellt.
Dabei werden Höhergruppierungen stufengleich vorgenommen, damit niemand mehr, falls diese aufgrund qualifizierterer Tätigkeiten vorgenommen werden, in eine niedrigere Erfahrungsstufe kommt und finanzielle Nachteile riskiert.
Für Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste öffnet sich – unter bestimmten Voraussetzungen – die Möglichkeit zum Aufstieg bis zum gehobenen Dienst (EG 9a). Bibliothekarinnen und Bibliothekare mit Hochschulabschluss sind auf ihrem Weg nach oben nicht mehr an bestimmte Bestands- und Ausleihzahlen gebunden.
Zur genaueren Information dienen zwei Artikel: „Großer Durchbruch bei der Eingruppierung“ von Wolfgang Folter in BuB 07/2016, S. 376ff. Darin sind u.a. Hintergründe und Höhergruppierungsmöglichkeiten skizziert. Ebenfalls von Wolfgang Folter stammt der Artikel: „Antrag auf Höhergruppierung - Tipps und Berechnungsbeispiele vom Tarifexperten“, BuB 01/2017, S. 05-07 mit einer Tabelle der möglichen Höhergruppierungsgewinne.
Die BuB-Artikel sind frei zugänglich.