Bayerischer Leihverkehr
Grundsätzliches
Alle Bibliotheken in Bayern können Literatur, die nicht am Ort vorhanden ist, unter bestimmten Voraussetzungen über den Bayerischen Leihverkehr bestellen. Die Landesfachstelle begrüßt und unterstützt ausdrücklich, dass möglichst viele Bibliotheken in Bayern diesen Service für ihre Kundinnen und Kunden anbieten.
Materialien
Richtlinien für den Bayerischen Leihverkehr (RLBayLV) 2008 (PDF)
Die rechtliche Grundlage für den Bayerischen Leihverkehr
Formular für ZS-Aufsätze / Bestätigung nicht-kommerzieller Zweck (DOCX)
Formular für ZS-Aufsätze / Bestätigung nicht-kommerzieller Zweck (PDF)
Dieses Formular brauchen Sie für die Bestellung von Kopien aus Büchern oder Zeitschriften
Bestellformular für Fernleihbestellungen in der Bibliothek (PDF)
auszugeben an die Kundinnen und Kunden in der Öffentlichen Bibliothek, die einen Fernleihwunsch haben
Flyer zur Werbung für die Dienstleistung Fernleihe (PDF)
Formular Rücksendung (PDF)
für die Rücksendung der Bücher an die verleihende Bibliothek
Liste Fernleihverwaltung (PDF)
für die interne Verwaltung Ihrer Fernleihbestellungen
Richtlinien
Grundlage für die Teilnahme am Bayerischen Leihverkehr sind die Richtlinien für den Bayerischen Leihverkehr (RLBayLV) in der Fassung vom 1. Juli 2008. Dort heißt es u. a. "Vorrangiges Bestellprinzip ist die Online-Bestellung". Das bedeutet, dass alle Bibliotheken, die Fernleihbestellungen aufgeben möchten, ein Sigel brauchen. Sie können dann entweder selstständig an der Online-Fernleihe teilzunehmen oder über die Landesfachstelle Online-Bestellungen aufzugeben. Mehr dazu unter Bestellungen.