Rechtsfragen

Grundsätzliches

Im Bereich der Fernleihe gibt es immer wieder rechtliche Regelungen zu beachten. Wir bemühen uns, Sie auf dieser Seite darüber auf dem Laufenden zu halten.

Urheberrecht

Wenn Sie Kopien aus Büchern oder Zeitschriften bestellen, so gilt es, das Urheberrecht zu beachten. Das betrifft im Wesentlichen drei verschiedene Bereiche:

  • Sie können aus Büchern maximal 10 % kopieren lassen
  • Sie erhalten keine Kopien aus Zeitungen und aus sog. Kiosk-Zeitschriften
  • Sie müssen in Ihrer Bibliothek sicherstellen, dass der bestellende Kunde die Kopien nicht zu kommerziellen Zwecken nutzt, z. B. über folgendes Formular

 

All diese Regelungen haben wir für Sie zusammengefasst in unserer Handreichung Kopienfernleihe.

Materialien

Handreichung Kopienfernleihe (PDF)
Hier erfahren Sie, was Sie bei der Bestellung von Kopien hinsichtlich des Urheberrechts beachten müssen

E-Book-Fernleihe

Lieferungen aus E-Books:

Erlaubt ist die Lieferung von E-Books und Kapiteln daraus nur, wenn es der Lizenzvertrag ausdrücklich erlaubt. Hierüber haben die gebenden Bibliotheken einen entsprechenden Überblick über ihre Administrationsoberflächen. Wenn die "Fernleihe" eines E-Books erlaubt ist, erhält der Benutzer bzw. (bei Bibliotheken ohne Benutzerfernleihe) die Bibliothek eine E-Mail mit dem Link zum PDF-Download. Bei Bibliotheken ohne Benutzerfernleihe muss der Benutzer zeitnah benachrichtigt werden, da der Download-Link nur 2 Wochen zur Verfügung steht. In der Bibliothek sollen dann für den Benutzer mit der Bibliothekskennung die Dateien geöffnet werden. Dieser kann das E-Book nutzen und auch abspeichern.

Es können auch Kopien aus E-Books bestellt werden. Diese werden genauso behandelt wie Kopien aus Druck- und E-Zeitschriften, d. h. der Benutzer bzw. (bei Bibliotheken ohne Benutzerfernleihe) die Bibliothek erhält eine Benachrichtigungsmail mit den jeweiligen pdf-Dateien der gewünschten Seiten. Die Bibliotheken müssen laut Urheberrecht diese Dateien ausdrucken und können sie nur in Papierform dem Benutzer aushändigen.

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